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Frankreich plant, in Bure unterirdisch hoch- und mittelradioaktive Abfälle einzulagern.

Foto: REUTERS/INA FASSBENDER

Paris/Berlin – Das französische Verfassungsgericht hat den in Deutschland kritisierten Passus zum geplanten Atommüllendlager aus einem Wirtschaftsförderungsgesetz gestrichen. Der Artikel sei nicht verfassungsgemäß verabschiedet worden, weil es keinen Zusammenhang zum Inhalt des Gesetzes gebe, entschieden die Richter.

Deutsche Umweltpolitiker sahen in den Regeln eine Vorfestlegung auf den Standort Bure in Lothringen nur gut 120 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt.

Frankreichs Wirtschaftsminister Emmanuel Macron kündigte am Donnerstag an, die Vorgaben für die Pilotphase des Endlagers nun mit einem eigenen Gesetz festzulegen. Dessen Entwurf soll im ersten Halbjahr 2016 vorgelegt werden.

"Kriegserklärung"

Der Passus war im letzten Moment in das im Juli beschlossene Gesetz eingefügt worden. Zudem umging die Regierung mithilfe einer speziellen Verfassungsregel eine Abstimmung des umstrittenen Vorhabens in der Nationalversammlung. Die französischen Grünen sahen dieses Vorgehen als "Kriegserklärung" der Regierung. In Deutschland hatte die Entscheidung vor allem in den grenznahen Regionen Sorgen bei der Bevölkerung ausgelöst. Der saarländische Landtag sprach sich einstimmig gegen das Projekt aus.

Eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Energieministeriums erklärte nun, die Gerichtsentscheidung bestätige die kritische Einschätzung der Landesregierung. "Gesetze mit solcher Tragweite müssen in jedem Fall in einem breiten gesellschaftlichen Beteiligungsverfahren und parlamentarischen Prozess diskutiert und entschieden werden."

Keine Alternativen

Frankreich plant schon länger, in Bure unterirdisch hoch- und mittelradioaktive Abfälle einzulagern. Die Grundlage legte ein Gesetz aus dem Jahr 2006. Wissenschafter erforschen in Bure schon seit Jahren die Voraussetzungen; Alternativen sind nicht in Diskussion. Die staatliche Betreibergesellschaft Andra will 2017 den Genehmigungsantrag stellen und 2025 mit der Einlagerung beginnen.

Das Verfassungsgericht strich eine ganze Reihe von Artikeln aus dem Wirtschaftsgesetz, winkte die zentralen Punkte aber durch – unter anderem die Liberalisierung des französischen Fernbusmarktes und flexiblere Regelungen der Sonntagsarbeit. Der linke Flügel der regierenden Sozialisten hatte heftig gegen das Gesetz protestiert. Die Regierung setzte daher aus Furcht um ihre Mehrheit in der Nationalversammlung auf einen Verfassungsparagrafen, der es ermöglicht, ein Gesetz ohne Abstimmung anzunehmen. Das Parlament hätte das Gesetz nur über den Sturz der Regierung kippen können. (APA, 6.8.2015)