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Zahlreiche Verfahren und rechtskräftige Verurteilungen schrecken einige Telefonanbieter nicht davon ab, österreichische Konsumenten weiterhin mit Werbeanrufen zu belästigen.

Foto: REUTERS/Stefan Wermuth

Sie heißen Primacall, Sparfon, Talk Easy oder My Phone und sorgen seit Jahren für Unmut unter Nutzern und Konsumentenschützern. Die Anbieter bewerben ihre Tarife mit einer besonders aggressiven Methode: sie rufen Konsumenten von sich aus an und wollen ihnen Verträge aufschwatzen. Das ist in Österreich verboten. Dennoch bleiben die Anbieter ihrer Masche treu und sorgen weiterhin häufig für Beschwerden.

Nur nach schriftlicher Bestätigung

Oftmals sind es ältere Personen, bei denen derartige Firmen mit günstigeren Telefontarifen werben. Bekunden sie am Telefon Interesse, erhalten sie meist kurze Zeit später eine Auftragsbestätigung per Post. Und selbst wenn man am Telefon ablehnt, schrecken einige Firmen laut Arbeiterkammer Oberösterreich nicht davor zurück, Vertragsbestätigungen zu verschicken.

Mitunter würden sich die Telefonisten der Firmen sogar als Mitarbeiter der Telekom Austria ausgeben. Auf eine Stornierung werde selten reagiert, stattdessen würden die Nutzer mit Mahnungen und Inkassobriefen bedroht.

Verbot wird durch Trick umgangen

Georg Rathwallner von der Arbeiterkammer Oberösterreich erklärt: "In Österreich ist es verboten, Konsumenten ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu Werbezwecken telefonisch zu kontaktieren. Wird der Konsument angerufen und stimmt er am Telefon einem Telefonvertrag zu, kommt der Vertrag erst zustande, wenn der ‚Kunde‘ das telefonische Angebot auch schriftlich bestätigt."

Allerdings bedienen sich die Firmen eines Tricks: sie fordern die von ihnen kontaktierten Konsumenten zu einem Rückruf auf. So können sie vorgeben, aktiv von den Kunden angerufen worden zu sein. Wird nämlich eine Person von sich aus tätig, bedarf es keiner schriftlichen Zustimmung mehr. Wer im Recht ist, lässt sich bei einem Verfahren im Nachhinein mitunter nur schwer feststellen. "In der Praxis besteht hier ein Beweisproblem, da ein eingeleiteter Erstanruf oft schwer nachweisbar ist", heißt es seitens der Arbeiterkammer.

Laut österreichischem Telekomregulator RTR häufte alleine Sparfon im vergangenen Jahr mehr Verfahren als UPC und Tele2 zusammen an. Das Unternehmen wurde bereits 2014 rechtskräftig verurteilt. Die Beschwerden halten allerdings an. Eine Verbandsklage gibt es auch gegen Talk Easy. Primacall und Sparfon haben zudem Entgelte für Papierrechnungen eingehoben, was ebenfalls rechtswidrig ist.

Wie sich Betroffene verhalten sollen

Wer Spamanrufe erhält sollte sich daher schon von vorne herein erst gar nicht auf ein Gespräch einlassen. Sollte man dennoch auf ein Angebot eingehen, kann man binnen 14 Tagen davon zurücktreten. Das sollte auf jeden Fall schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Zudem sollte man eine Preselection bei der Telekom löschen lassen. Dabei handelt es sich um die Voreinstellung auf einen bestimmten Telefonanbieter bei ausgehenden Gesprächen – in diesem Fall muss keine Vor-Vorwahl mehr gewählt werden.

Die Konsumentenschützer bieten für den Rücktritt einen Musterbrief zum Download an. Bei der Fernmeldebehörde kann man Anzeige erstatten, wenn man Werbeanrufe ohne ausdrückliche Zustimmung erhält. (Birgit Riegler, 15.08.2015)