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Offiziell gehört die Meinl Bank Stiftungen. Laut Justiz seien sie aber Julius V. zurechenbar.

Foto: APA / ROLAND SCHLAGER

Washington/Wien – Die Meinl Bank respektive deren Eigentümerin macht ihre Ankündigung wahr: Die Julius Meinl zurechenbare Beleggings-Maatschappij Far East B.V. hat ein Schiedsverfahren gegen die Republik Österreich bei einer Schiedsstelle bei der Weltbank in Washington eingeleitet.

Far East beruft sich dabei auf internationalen Investorenschutz und fordert von Österreich "mindestens" 200 Millionen Euro. Ihre Anwälte begründen die Klage mit einer "achtjährigen Hexenjagd der Regierung" gegen Meinl Bank.

Die Klage wurde laut Webseite beim International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) bei der Weltbank am 30. Juli 2015 registriert. Far East wird bei der ersten Investorenklage gegen die Republik Österreich von den US-Anwälten Baker & Hostetler vertreten. Sie basiere auf dem bilateralen Investitionsschutzabkommen Österreichs mit Malta.

Blindwütige Kampagne

Der Anlass: Das Investment der Far East in die Meinl Bank, sei durch das Vorgehen der Justiz und der Finanzmarktaufsicht (FMA) geschädigt worden, sagt Far-East-Rechtsvertreter Kenneth Reisenfeld. "Die blindwütige Kampagne gegen Meinl Bank ... und dass das Interesse der Far East an der Meinl Bank nicht geschützt wurde, waren unfair, ungerecht und ein absichtlicher Machtmissbrauch", heißt es in einer Aussendung. Das habe eine "Enteignung" der Far East-Investition in die Meinl Bank zur Folge gehabt.

Die Regierung in Wien sei gemäß internationalem Recht verantwortlich für alle Handlungen der Staatsorgane, die gegen Meinl Bank bzw. deren Organe gerichtet seien. Gewaltenteilung zwischen Regierung (Exekutive) und Justiz werde gemäß internationalem Investitionsschutzrecht nicht anerkannt. Daher sei auch die Republik für das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und FMA gegen die Meinl Bank bzw. deren Organe verantwortlich.

Auge um Auge

Der Hintergrund: Die österreichische Justiz ermittelt seit acht Jahren in der Causa Meinl, unter anderem gegen Julius Meinl V. und Direktoren der Bank. Es geht um den Vorwurf des Betrugs und der Untreue im Zusammenhang mit dem Immobilienfonds Meinl European Land (MEL). Die Beschuldigten und deren Anwälte weisen die Vorwürfe zurück, sie haben ihrerseits Klagen und Beschwerden eingebracht. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Als "Vergeltungsmaßnahmen" sieht Reisenfeld insbesondere das FMA-Verfahren, das auf Absetzung des Bankmanagements hinausläuft, sowie das Ermittlungsverfahren betreffend die 212 Millionen Euro an Sonderdividende. Rein zeitlich will sich diese "Vergeltung" freilich nicht so recht ausgehen, denn das FMA-Verfahren läuft seit einem Jahr. Das Schiedsverfahren strengte Meinl erst im Dezember an. Österreich müsse die "unfaire" Strafverfolgung stoppen, verlangt Reisenfeld. Das Schiedsverfahren bei der ICSID wird von einem dreiköpfigen Schiedsgericht entschieden.

Zufall oder nicht: In einer Aussendung verweist die Kanzlei auf Österreichs Nazi-Vergangenheit: "Die zu lange und übersteigerte Untersuchung ist besonders schmerzvoll, da die Meinl-Familie in den 1930er Jahren vor einem Nazi-Regime aus Österreich fliehen musste, das als vermeintlicher ,Rechtsstaat' agierte". Weiters heißt es: "Für die Meinl-Familie ist das ganze Kapitel eine unangenehme Erinnerung an früheres Unrecht, das sie während Österreichs dunkelster Zeit vor fast 70 Jahren erfahren hat. Ganz einfach, die Verfolgung der Meinl Bank durch die österreichische Regierung soll ein Ende haben." (APA/ung, 4.8.2015)