Wien – Es sind starke Worte, die die Finanzmarktaufsicht (FMA) in ihrem Bescheid gegen die Meinl Bank verwendet. Die Rede ist von einer "existenzbedrohenden Gefahrensituation". Dem Vorstandsduo Peter Weinzierl und Günter Weiß wird "ein für den Betrieb von Bankgeschäften ungeeignetes Persönlichkeitsbild" attestiert und die Abberufung angedroht.

Auch, wenn das Attest der Bankprüfer dies insinuieren mag: Psychologen sind in FMA-Verfahren nicht involviert. "Es geht nicht um Psychologie, sondern um die persönliche Zuverlässigkeit, sie muss gemäß Bankwesengesetz unzweifelhaft sein", so die FMA. So dürften Anweisungen der Aufsicht nicht hinterrücks revidiert werden.

Nicht Tagesgeschäft

Wenngleich Geschäftsleiter-Enthebungen nicht Tagesgeschäft der FMA sind: Im Schnitt steigt die Aufsicht pro Jahr einem Bankvorstand in Österreich so fest auf die Zehen, dass der nächste Schritt die Enthebung vom Amt wäre. Wäre, denn in der Praxis ist es noch nicht vorgekommen, dass die FMA eine Absetzung verfügte.

Vielmehr ist es so, dass die Geschäftsleiter – betroffen sind meist kleine Kreditinstitute in der Provinz, wie es in Aufsichtskreisen heißt – der FMA zuvorkommen, von sich aus zurücktreten. Oder von ihrem Aufsichtsrat "zurückgetreten werden", etwa in Form einer einvernehmlichen Auflösung des Mandats.

Strafen

Zwei der drei Vorstände der Valartis Bank (Austria) AG (ehemals Anglo Irish) etwa wurden vom Aufsichtsrat hinausbugsiert – und rechtskräftig zu 82.500 Euro bzw. 64.800 Euro Strafe verurteilt wegen Verstößen gegen Bestimmungen zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die amtierende Valartis-Chefin fasste laut jüngster Mitteilung der FMA 23.100 Euro Bußgeld aus.

Die Flucht nach vorn, besser gesagt hinauf in den Aufsichtsrat trat nach der Swap-Affäre Hypo-Chef Wolfgang Kulterer an, sein Kollege Günter Striedinger schied aus dem operativen Geschäft aus.

Hartnäckig

Die Meinl Bank gibt sich diesbezüglich hartnäckig. Die FMA attestiert dem Vorstand auf 162 Seiten Bescheid nach fast zwölfmonatigem Ermittlungsverfahren "bilanziellen Blindflug". Im Sommer 2014 habe sich herausgestellt, dass die Bank seit fast sechs Monaten ihr Eigenmittelerfordernis unterschreite. Der Vorstand habe zu verantworten, dass weder angemessene Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren bestünden. Bei aller Schadenfreude, die manche empfänden, erhofft Anlegerschützer Wilhelm Rasinger ein baldiges Ende der Rechtsfehden. Die Abberufung habe sich die vorsichtig arbeitende FMA "sicher fünfmal überlegt"

Meinl Bank hat nun drei Monate Zeit, neue Chefs einzusetzen. Die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ändert daran nichts, sofern das Gericht keine aufschiebende Wirkung gewährt. (ung, 31.7.2015)