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Das Musikmagazin "Rolling Stone", hier ein Cover aus dem Jahr 2014, ist mit einer Klage konfrontiert.

Foto: AP / Seliger

Washington – Wegen eines ungeprüften und unrichtigen Artikels über eine angebliche Gruppenvergewaltigung haben ehemalige Studenten der University of Virginia das US-Musikmagazin "Rolling Stone" wegen Diffamierung verklagt. Die "New York Times" am Mittwoch berichtet, die Ex-Studenten klagten mit der Begründung ein, der Magazinbericht, der sich später als falsch erwies, habe "verheerende Auswirkungen" auf sie.

Millionenklage

Laut "New York Times" wird Chefredakteur Will Dana, der den Artikel verantwortete, von seinem Posten zurücktreten. Einer der drei Kläger erklärte der Zeitung zufolge, Freunde und Angehörige hätten ihn aufgrund des Berichts im "Rolling Stone" als einen der vermeintlichen Vergewaltiger identifiziert.

Bereits im Mai hatte die für die Belange der Studenten zuständige Dekanin das Magazin auf Schadenersatz in Höhe von 7,5 Millionen Dollar (6,8 Millionen Euro) wegen Rufmords verklagt.

Distanzierung

Der Artikel vom 19. November 2014 schilderte das angebliche Martyrium einer Studentin namens "Jackie". Die junge Frau gab demnach an, im September 2012 von sieben Studenten im Haus der Verbindung Phi Kappa Psi brutal vergewaltigt worden zu sein.

Der Artikel führte zu Protesten, zu polizeilichen Ermittlungen und sogar zu einer zeitweiligen Suspendierung der Verbindung an der Hochschule. Doch schnell kamen Zweifel an der Richtigkeit des Berichts auf. Im Dezember entschuldigte sich das Magazin deswegen und distanzierte sich von dem Bericht. Die Polizei kam im März zu dem Schluss, dass sich "Jackies" Schilderung nicht nachweisen lasse, und legte den Fall auf Eis.

"Was falsch lief"

Im April veröffentlichte das Magazin auf seiner Internetseite einen ausführlichen Untersuchungsbericht der Journalistenschule an der New Yorker Columbia-Universität mit dem Titel "Eine Vergewaltigung auf dem Campus – Was lief falsch?" Darin werden der gesamten "Rolling Stone"-Redaktion Fehler beim Berichten, Redigieren, bei der redaktionellen Aufsicht und beim Faktencheck vorgeworfen. Das Magazin sei so erpicht darauf gewesen, ein erschütterndes Beispiel für sexuelle Gewalt zu schildern, dass "grundlegende, routinemäßige" Regeln der Berichterstattung nicht befolgt worden seien. So seien Beschuldigte oder vermeintliche Komplizen nicht befragt worden. (APA, 30.7.2015)