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Studierte Pflegekräfte könnte es trotz neuen Ausbildungsgesetzese noch länger nicht geben.

Foto: APA/Barbara Gindl

Wien – Mit großer Verzögerung ist das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz in Begutachtung gegangen – und steht schon in der Kritik. Das Gesetz soll die Ausbildung der Krankenpflege neu regeln. Ursula Frohner, Präsidentin des österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbands, begrüßt zwar, dass die Ausbildung endlich akademisch wird, kritisiert aber die langen Übergangsfristen. Erst 2024 soll der letzte Jahrgang an einer Krankenpflegeschule beginnen.

"Doppelgleisigkeit künstlich verlängert"

Die Doppelgleisigkeit wird dadurch künstlich verlängert", sagt Frohner im STANDARD-Gespräch. Außerdem fehlt ihr eine Kompetenzerweiterung für die Pflegekräfte. Die neue Ausbildung sei immer noch sehr medizinlastig und auf Spitäler ausgerichtet, weiterhin dürften Pflegekräfte etwa keine Verbände verordnen.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) will sich die "umfassenden Änderungen" für den Pflegeberuf nicht schlechtreden lassen. Was die Verordnungen für Verbands- und Inkontinenzmaterial anlange, sei sie "offen für Diskussionen". Bisher habe man darüber eben aufgrund unterschiedlichster Interessen noch keine Einigung erzielt. Auch das Tempo der Reform ist für die Ministerin genau richtig: "Uns ist wichtig, dass es funktioniert", sagt ihre Sprecherin dem STANDARD – und da dürfe man eben auch die Ausbildungseinrichtungen nicht unter zu hohen Druck setzen. Auch die Finanzierungsfrage sei auf diesem, längeren, Weg einfacher. Am Ende stehe eben "ein politischer Kompromiss".

Blut abnehmen

Im Detail sieht die neue Pflegeausbildung drei Professionalisierungsstufen vor. Wer bisher als Pflegehilfe gearbeitet hat, darf sich künftig Pflegeassistenz nennen. Pflegefachassistenzen müssen sich zwei Jahre lang an dafür spezialisierten Schulen zu einer solchen ausbilden lassen. Wer im gehobenen Pflegedienst tätig sein möchte, wird künftig einen der neu zu schaffenden FH-Lehrgänge absolvieren. Viele Routinetätigkeiten aus dem niedrigen Pflegebereich entfallen damit. Pflegeassistenzen dürfen künftig übrigens auch Blutabnahmen durchführen – bisher eine ärztliche Tätigkeit. (mte, riss, 25.7.2015)