Wien – In der Justiz gelten künftig strengere Regeln für Nebenjobs. Laut "Kurier" hat Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) am Dienstag einen Erlass übermittelt, der Nebenbeschäftigungen untersagt, die Beamte an der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben behindern oder auch nur "die Vermutung einer Befangenheit hervorrufen".

Konkret werden in dem Erlass, der dem Obersten Gerichtshof, den Präsidenten der Oberlandesgerichte, der Generalprokuratur sowie den Oberstaatsanwaltschaften zugeleitet wurde, Rechtsgutachten erwähnt, "die im Auftrag bzw. auf Ersuchen Dritter erstattet werden". Der Grund: Diese nähren "jedenfalls die Vermutung der Befangenheit – insbesondere dann, wenn erklärte Ziele des Gesetzgebers oder der Bundesregierung tangiert sein könnten".

Lehraufträge und Gutachten

Diese Formulierung könnte durchaus mit einem Fall rund um die Hypo Alpe Adria zu tun haben. Denn der Leiter der Abteilung für Exekutions- und Insolvenzrecht hat im Auftrag der BayernLB auch ein Gutachten über das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz (EKEG) erstellt. Das Problem dabei: Da die Republik Österreich zu diesem Zeitpunkt bereits einen milliardenschweren Rechtsstreit mit dem Freistaat Bayern unterhielt, arbeitete der Mann damit de facto für die Gegenseite.

Ein Einzelfall ist solch eine Nebenbeschäftigung nicht. Wie aus einer Anfragebeantwortung des Justizministeriums, über die die "Salzburger Nachrichten" berichten, hervorgeht, hat eine beträchtliche Zahl von Richtern und Staatsanwälten Nebenjobs. Stand Anfang Mai hatten von den aktuell 2.129 Richtern in Österreich immerhin 572 Nebenbeschäftigungen. Bei den Staatsanwälten waren es 107 von 489. Die meisten Nebenbeschäftigungen betreffen laut Justizressort Lehraufträge an Universitäten und Schulen, Tätigkeiten als Konsulenten oder Sachverständige sowie Mitgliedschaften in Schieds- oder Disziplinarkommissionen.

Eine Meldepflicht besteht für eine erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung ab einem Zusatzeinkommen von 730 Euro jährlich. Welche Nebenbeschäftigungen verboten sind, ist im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geregelt. Untersagt sind etwa Nebenjobs, die der "Würde des Amtes widerstreiten". Nicht erlaubt ist auch, "dem Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder einem sonstigen Organ einer auf Gewinn ausgerichteten juristischen Person anzugehören". (APA, 22.7.2015)