Innsbruck – Der Prozess gegen die 29-jährige Betreuerin einer Tiroler Kinderkrippe, die laut Anklage drei Kinder mit einer glühenden Zigarette verletzt haben soll, hat am Dienstag am Landesgericht Innsbruck mit einem Freispruch geendet. "Es gibt für die Schuld der Angeklagten keine stichhaltigen Beweise", begründete Richter Gerhard Melichar den Freispruch. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Veronika Breithuber gab keine Erklärung ab. Die Anklage hatte der 29-Jährigen das "Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen" vorgeworfen. Es könne jedoch nicht mit der notwendigen Sicherheit festgestellt werden, dass die Angeklagte die Verletzungen verursacht hätte, erklärte der Richter.

Arbeitskolleginnen entlasteten Angeklagte

Die Tirolerin hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. "Die Vorwürfe sind alle haltlos. Ich würde nie einem Kind etwas antun", verteidigte sich die Betreuerin. Außerdem herrsche in der Kinderkrippe strenges Rauchverbot. Die Kinder seien in ihrer Obhut immer alle sehr zufrieden gewesen, fügte die 29-Jährige hinzu. Die als Zeugen geladenen Arbeitskolleginnen der Angeklagten bestätigten ihre Aussagen.

Zwei Mütter und ein Vater berichteten jedoch vor Gericht von den Verletzungen ihrer Kinder, die allesamt sehr ähnlich gewesen seien. Der als Zeuge geladene Hausarzt eines der Kinder meinte, dass es sich "ziemlich sicher um eine Brandwunde verursacht durch eine Zigarette" gehandelt habe.

Das Verfahren habe jedoch keine objektivierbaren Beweise ergeben, dass die Verletzungen durch die 29-Jährige verursacht worden wären, erklärte schließlich sogar die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer.

Vorwurf des Betrugs separat behandelt

Der Tirolerin wurde außerdem das Vergehen des schweren Betrugs vorgeworfen. Sie soll laut Staatsanwaltschaft Möbel für die Krippe bestellt haben, obwohl sie nicht zahlungsfähig gewesen sei. "Ich habe bei der Bestellung der Einrichtung darauf verwiesen, dass ich erst zahlen kann, wenn die Förderung vom Land Tirol eintrifft", sagte die Angeklagte.

Zu diesem Zeitpunkt habe sie bereits eine mündliche Zusage für die Förderung von einer Beamtin gehabt. Die als Zeugin geladene Beamte bestritt jedoch, jemals eine derartige Zusage gegeben zu haben. Da sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger in dieser Sache noch weitere Zeugen vernehmen wollten, wurde der Vorwurf des schweren Betrugs aus dem Verfahren ausgeschieden und soll nun separat verhandelt werden. (APA, 21.7.2015)