So verlockend es auch sein mag, Produkte aus Elfenbein, Tropenhölzern oder Korallen aus dem Urlaub mitzubringen – man sollte auf derartige Erinnerungsstücke verzichten, da der Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten eine der Ursachen für deren Gefährdung ist. "Bereits über 35.000 Tier- und Pflanzenarten, deren Bestand gefährdet ist, sind im Washingtoner Artenschutzabkommen 'CITES' geschützt", sagt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer.

Für die Mitnahme in die EU sind eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Lebensministeriums notwendig. Das betrifft nicht nur die Tiere und Pflanzen selbst, sondern auch alle Erzeugnisse, die aus ihnen hergestellt werden. "Wer dennoch ein solches Souvenir mitbringt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Euro. Sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist möglich", warnt Tauer.

Unwissenheit kann also teuer kommen. Daher sollte man sich unbedingt vor der Reise informieren, welche Mitbringsel nicht nach Hause gebracht werden dürfen. "Generell abzuraten ist vom Kauf lebender Tiere und Pflanzen. Auch Schnitzereien aus Elefanten-Stoßzähnen, Nashorn-Hörnern oder Wal-Knochen sollten keinesfalls gekauft werden", hält die ÖAMTC-Expertin fest. Bei Schmuck aus Korallen und Muscheln ist ebenfalls Vorsicht geboten – es können bedrohte Arten darunter sein, deren Handel und Ausfuhr strafbar ist.

Diese Produkte sollten keinesfalls gekauft werden

Mittelmeer-Länder: In Küstenregionen werden oft Korallen oder Riesenmuscheln angeboten, die jedoch aus anderen Ländern stammen. Vorsicht ist auch bei Schmuckstücken aus Schildkrötenpanzern geboten. In Griechenland ist beispielsweise die Ausfuhr von Antiquitäten ohne Genehmigung des griechischen Kulturministeriums verboten und strafbar. Und auch in Kroatien ist die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung verboten.

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Griechische Kunstgegentände.
Foto: APA/EPA/ALKIS KONSTANTINIDIS


Afrika: Die Mitnahme von Produkten aus Elfenbein, Fellen von Raubkatzen sowie Lederprodukten von Flusspferd, Nashorn oder afrikanischen Krokodil- und Schlangenarten ist ohne Aus- und Einfuhrgenehmigung verboten.

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Beschlagnahmte Produkte aus Elfenbein.
Foto: AP Photo/Bebeto Matthews


Karibik: Für Souvenirs aus Steinkorallen oder aus den Panzern der Meeresschildkröte sind Genehmigungen erforderlich. Vorsicht ist auch bei Haifischzähnen, Kakteen, Hartholzschnitzereien und Zierpflanzen geboten.

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Foto: AP Photo/Richard Vogel


China: Genehmigungen sind für Produkte aus Schlangen- und Eidechsenhäuten, Arzneimitteln der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) und Elfenbeinschnitzereien notwendig.

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Bei Produkten aus Schlangen ist ebenfalls Vorsicht geboten.
Foto: REUTERS/Aly Song


Indien: Shahtoosh-Tücher, die aus der Wolle des Fells der gefährdeten Tibetantilope gefertigt sind, dürfen nicht ohne Genehmigung ausgeführt werden. Als Alternative eignet sich Pashmina aus Kashmir.

Thailand: Orchideen dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden, da Orchideen stark gefährdet und der Handel mit ihnen gesetzlich streng geregelt ist.

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Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Russland: Erlaubt sind maximal 125 Gramm Kaviar für den persönlichen Bedarf.

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Auch beim Kaviar sollte man es nicht übertreiben.
Foto: REUTERS/Maxim Shemetov


Kostenfalle Zollfreigrenzen

Aber auch "harmlose" Mitbringsel, die nicht gegen den Artenschutz verstoßen, können für Reisende teuer werden. "Prinzipiell sollten alle Einkäufe durch Rechnungen belegt werden können. Ansonsten wird der Warenwert vom Zoll geschätzt", erläutert ÖAMTC-Touristikerin Tauer. "Bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern dürfen nämlich nur Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von 430 Euro von Flugreisenden bzw. 300 Euro von allen anderen Reisenden zollfrei eingeführt werden."

Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine einheitliche Höchstgrenze von 150 Euro. Wer versucht, etwas am Zoll vorbei zu schmuggeln, muss nicht nur mit einer Steuernachzahlung, sondern auch mit hohen Strafen rechnen. (red, 28.7.2015)