Wien – Die FPÖ will sich neuerdings für "leistungswillige" Studierende einsetzen. Konkret forderte FPÖ-Generalsekretär und Sozialsprecher Herbert Kickl in einem entsprechenden Antrag die Änderung des Studienförderungsgesetzes 1992.

Geht es nach der FPÖ, sollen in der vorlesungsfreien Zeit getätigte Einkünfte für die Zuverdienstgrenze nicht mehr relevant sein. Derzeit dürfen Bezieher und Bezieherinnen der Studienbeihilfe nicht mehr als 10.000 Euro pro Jahr (Bemessungsgrundlage) verdienen, wobei es keine Rolle spielt, ob das Einkommen in den vorlesungsfreien Monaten oder während des Studienjahres erzielt wurde.

"Staat kürzt für die Fleißigen"

Neben den steuerpflichtigen Einkünften zählen übrigens als Einkommen im Sinne des Studienförderungsgesetzes unter anderem auch Pensionen, Waisenpensionen, Renten oder Sozialtransfers wie Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld. Die Einkommensgrenze erhöht sich bei Unterhaltsverpflichtungen um 2.988 Euro pro Kind.

Kickl kritisiert in seinem Antrag: "Mit dieser Regelung verhindert entweder der Gesetzgeber, dass leistungswillige Studienbeihilfenempfänger mehr zu Volkswirtschaft und Steueraufkommen beitragen, oder der Staat kürzt damit die Höhe der Studienbeihilfe für diese fleißigen Studierenden."

Anspruchsdauer

Die monatlich ausbezahlte Studienbehilfe beträgt derzeit zwischen fünf und 679 Euro. Der Anspruch auf Studienbeihilfe leitet sich aus der "sozialen Förderungswürdigkeit" sowie aus dem Vorliegen eines "günstigen Studienerfolgs" ab. Dafür ausschlaggebend ist das eigene Einkommen sowie das Einkommen der Eltern, Familienstand und Familiengröße. Die Anspruchsdauer entspricht der Mindeststudienzeit plus einem Toleranzsemester.

Kickls Antrag könnte im Herbst im Wissenschaftsausschuss behandelt werden. (burg, derStandard.at, 20.7.2015)