Wien – Nach der Steuerreform lässt Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) den Österreichern jetzt noch eine Entlastung zukommen. Der Bund wird auch im heurigen Jahr die Gebühren nicht erhöhen. Die Anhebung der Bundesgebühren wird damit wie bereits in den vergangenen Jahren seit 2011 erneut ausgesetzt. Das berichteten die "Kleine Zeitung" und die "Presse" (Montagausgaben).

Der Finanzminister wäre nach dem Gebührengesetz grundsätzlich ermächtigt, zur Abgeltung der Inflation einmal pro Jahr, nämlich am 1. Juli des jeweiligen Jahres, per Verordnung die Gebühren des Bundes im Ausmaß der Teuerung anzuheben. Diese Inflationsanpassung für das abgelaufene Jahr würde eine Gebührenerhöhung um ein Prozent zulassen. Würde die Erhöhung überhaupt seit 2011 nachgeholt, würden die Gebühren um 9,1 Prozent steigen. Nach Berechnungen des Finanzressorts bedeutet das für die Österreicher in Summe eine Ersparnis von rund 30 Millionen Euro.

Reisepass und Ausweis

Nicht erhöht werden unter anderem die Gebühren für die Ausstellung eines neuen Reisepasses oder eines Personalausweises. Kosten für einen Reisepass derzeit: 75,90 Euro. Dabei bleibt es. Ersparnis seit 2011: sechs Euro. Das Gleiche gilt auch für den Scheckkartenführerschein. Bei einem Neuantrag kostet dieser 60,50 Euro. Ohne Gebührenstopp wäre ein neuer Führerschein um 5,50 Euro teurer.

Von der Gebührenbremse des Bundes ist weiters die Zulassung eines Kraftfahrzeugs betroffen. Die Bundesgebühr dafür macht 119,80 Euro aus. Kostenersparnis gegenüber einer Erhöhung: rund elf Euro. Seltener kommt eine Namensänderung vor. Aber auch in diesem Fall profitiert der Antragsteller vom Gebührenstopp. Eine Namensänderung kostet demnach weiterhin 382,60 Euro. Ohne Aussetzen der Anhebung wäre es um 35 Euro mehr.

Insgesamt betrifft der Gebührenstopp sämtliche Eingaben an Bundesbehörden. Inkludiert sind darin alle Verfahren bei Behörden, egal, ob es sich zum Beispiel um Baubewilligungen oder um Gewerbeanmeldungen handelt. (APA, 19.7.2015)