Am 17. Juli feiern wir den "Tag der internationalen Strafjustiz". An diesem Tag im Jahr 1998 wurde der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ins Leben gerufen – ein Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit für die schlimmsten Verbrechen der Menschheit: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Die Idee eines ständigen, unabhängigen internationalen Gerichts, welches einzelne Täter, selbst Staats- und Regierungschefs, zur Verantwortung zieht, galt lange als utopisch. In der Tat, die Schaffung des Gerichtshofs an sich war geradezu ein diplomatisches Wunder, unterstützt durch die globale Zivilgesellschaft.

Wir sollten jedoch über das Wunder seiner Schaffung hinaus blicken und den Gerichtshof anhand seiner Leistung beurteilen. Die internationale Strafjustiz bleibt eine Grossbaustelle. Der Gerichtshof bewegt sich bei der Verfolgung der Hauptverantwortlichen schwerster Verbrechen oft in politischen Minenfeldern, während er höchste rechtsstaatliche Standards wahrt und zahllosen Opfern eine Stimme verleiht. Sein unabhängiger Justizapparat bleibt auf Kurs. Er hat drei Fälle abgeschlossen und seine Durchschlagskraft bewiesen. Seine abschreckende Wirkung ist wissenschaftlich belegt: Einige potenzielle Täter haben aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung von Verbrechen abgesehen. In den Worten von UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon: "Das frühere Zeitalter der Straflosigkeit ist vorbei. Stattdessen sind wir, langsam aber sicher, Zeuge der Geburt eines neuen Zeitalters, dem der strafrechtlichen Verantwortlichkeit." Fast zwei Drittel aller UNO-Mitgliedstaaten sind dem Gerichtshof bereits beigetreten.

Beträchtliche Schwierigkeiten

Dennoch bleiben beachtliche Schwierigkeiten. Zwölf Haftbefehle des IStGH sind noch nicht vollstreckt – darunter auch derjenige gegen den sudanesischen Präsidenten al-Bashir. Dieser muss sich für die unsagbaren Verbrechen, welche die Zivilbevölkerung in Darfur terrorisieren, erst noch verantworten. Vor kurzem sorgte er für Schlagzeilen, als er in Südafrika der Justiz nur knapp entkam. Die Zweifler und Gegner des Gerichtshofs sahen sich bestätigt.

Diese Kritiker vergessen jedoch, dass der IStGH nicht auf dieselbe Exekutivgewalt zurückgreifen kann wie nationale Gerichte. Es gibt keine IStGH-Polizei, die Flüchtige bis in die letzten Winkel der Welt verfolgt. Unausgeführte Haftbefehle sind das Versäumnis jener Staaten, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Es ist nicht der Gerichtshof, der hier versagt.

Kritiker werfen dem Gericht auch vor mit zweierlei Mass zu messen. Die Verbrechen von einigen– gerade in Afrika – würden untersucht, aber die von anderen ignoriert. Tatsache ist jedoch, dass bei den meisten Untersuchungen in Afrika die betroffenen Staaten den IStGH selbst um Hilfe gebeten haben. Ausserdem kann der Gerichtshof keine Verbrechen untersuchen, die rechtlich ausserhalb seiner Zuständigkeit liegen. Dem Vorwurf der Doppelmoral wäre schnell ein Ende gesetzt, wenn alle restlichen Länder der Welt dem Gerichtshof beitreten würden. Bis es so weit ist, kommt dem UNO-Sicherheitsrat im Kampf gegen die Straflosigkeit eine besondere Verantwortung zu. Der Rat kann den IStGH ermächtigen, Ermittlungen in der ganzen Welt einzuleiten. Er kann dies in Situationen tun, in denen täglich schreckliche Verbrechen begangen werden – aber die Opfer in Syrien und Nordkorea, um nur zwei der aktuelle Krisen zu nennen, warten schon lange vergeblich auf ein solches Eingreifen des Sicherheitsrats.

Gerichtshof in den Kinderschuhen

Die Geschichte der Menschheit ist seit jeher von Kriegen und Konflikten gezeichnet, ohne Rücksicht auf das humanitäre Völkerrecht oder den Schutz von Zivilisten. Je schwerer die Gräueltaten, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass die Täter unbestraft blieben. Von dieser höheren Warte betrachtet steckt der Gerichtshof noch in den Kinderschuhen. Und er braucht unsere Hilfe. Es ist nicht die Aufgabe des IStGH auf politisch motivierte Angriffe zu reagieren, sondern die unsere. Indem wir uns solchen Angriffen widersetzen, stellen wir uns auf die Seite der Opfer der schwersten internationalen Verbrechen. Die Verantwortlichen solcher Verbrechen müssen sich letztlich ihren Opfern stellen und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Dies darf nicht mehr die Ausnahme sein – es muss zur Regel werden. Wir sind uns bewusst, dass die Verfolgung von hochrangigen Tätern für komplexe Verbrechen politische und praktische Herausforderungen mit sich bringt.

Wir erkennen auch an, dass der exakte Zeitpunkt für Strafprozesse genau überlegt sein muss, wenn gleichzeitig Friedensverhandlungen anstehen. Aber wir sind entschlossen uns dafür einzusetzen, dass diejenigen, die mit ihren Taten das Gewissen der Menschheit zutiefst erschüttern haben, sich früher oder später vor Gericht verantworten müssen. Ohne Gerechtigkeit kann es keinen umfassenden und dauerhaften Frieden geben. Deshalb rufen wir unsere Politikerkolleginnen und -kollegen und alle Mitmenschen weltweit auf: Beteiligt Euch am Projekt der internationalen Strafgerichtsbarkeit – fordert den Beitritt zum IStGH. Lasst uns den Kreislauf der Gewalt durch Rechtsstaatlichkeit beenden. Die Verantwortlichen schwerster Verbrechen müssen vor Gericht gestellt werden – entweder durch die innerstaatliche Justiz oder, sollte diese dazu nicht willens oder in der Lage sein, durch den IStGH. Wenn wir scheitern, dann ist es nicht das Versagen des IStGH als Institution, sondern ein Versagen der Menschheit.

Nach dem Holocaust, nach Ruanda und nach Srebrenica versprachen wir: "Nie wieder". Wir brauchen mehr als Worte. Lasst Taten sprechen.

(17. 7. 2015)