Brüssel – Zum Schutz besonders von Kleinkindern schränkt die EU den Einsatz von Konservierungsstoffen in Kosmetikprodukten ein. Nachdem zwei Stoffe bereits seit Mitte April nicht mehr in Produkten enthalten sein dürfen, gilt das Verbot ab Freitag für zwei weitere Stoffe: Methylchloroisothiazolinon und Methylisothiazolinon (MCI/MI).

Diese dürfen gemischt dann nicht mehr in Mitteln wie Hautcremes vorkommen, die sich nicht abspülen lassen. In anderen Produkten wie Shampoos und Duschgels dürfen die beiden Substanzen in einer geringen Konzentration noch weiter verwendet werden.

Das Verbot gilt für Produkte, die ab morgen, Freitag, in den Handel kommen. Dadurch soll das Risiko von Hautallergien gesenkt werden. Das Deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung hat bereits im Jahr 2013 vor dem allergieauslösenden Potenzial der Stoffe in Kosmetika gewarnt.

Erste Verbote

Bereits im April hatte die Kommission die beiden Stoffe Propylparaben und Butylparaben verboten. Sie dürfen nicht mehr in Kosmetika enthalten sein, die zum Eincremen im Windelbereich bei Kindern unter drei Jahren gedacht sind.

Das Verbot wurde ausgesprochen, da die Aufnahme der Stoffe durch den Körper bei Hautreizungen und wegen des dichten Verschlusses durch die Windel höher sein kann als an anderen Körperstellen. Für andere Produkte wurde die erlaubte Höchstkonzentration der beiden Stoffe gesenkt. (APA, AFP, red, 16.7.2015)