Die Neos stürzen sich im Wahlkampf weiter auf das Thema Parteienfinanzierung. Neben strengeren Transparenzregeln forderten Obmann Matthias Strolz und die Wiener Spitzenkandidatin Beate Meinl-Reisinger am Donnerstag bei einer Pressekonferenz, dass Parteifirmen keine öffentlichen Aufträge bekommen. Ein entsprechender Antrag soll bei der Nationalrats-Sondersitzung am Freitag eingebracht werden.

"Strukturelle Korruption"

"Das ist tatsächlich strukturelle Korruption", kritisierte Meinl-Reisinger Vergaben von öffentlichen Aufträgen der Stadt Wien an Firmen mit Parteibeteiligungen etwa der SPÖ. Eine entsprechende Änderung im Bundesvergabegesetz, die bei der Sondersitzung zu Griechenland eingebracht wird, solle dies unterbinden. "Es ist in Österreich nicht illegal und deswegen müssen wir es zu einer kriminellen Sache machen", so Strolz. Auch die Länder sollten dabei mitziehen.

Parlamentarisch wäre mit dieser Regelung für die Neos noch nicht das letzte Wort in Sachen Parteienfinanzierung gesprochen. Nach neuerlichem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl, mit sogenannten Kick-Back-Zahlungen die Kärntner Freiheitlichen gefördert zu haben, hatte Meinl-Reisinger bereits nach einer Sondersitzung zum Thema gerufen. Zudem verlangt die Wiener Neos-Spitzenkandidatin einen "kleinen Untersuchungsausschuss", also die Befassung des ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses, wie zuletzt auch schon beim Burgtheater-Skandal.

"Es ist eine echte Sauerei, wie alteingesessene Parteien sich hier ungeniert am Steuergeld bedienen", kritisierte Strolz ganz allgemein. Dies geschehe nicht nur durch parteinahe Firmen, sondern auch durch Vorfeldorganisationen und Kammern. Er will auch die Prüfkompetenz des Rechnungshofes dahin gehend ausweiten. Das geforderte Verbot öffentlicher Aufträge für Parteifirmen sieht er auch als Belebung des Wettbewerbs.

Kickl ist für Strolz angesichts der Vorwürfe, die bereits seit knapp zwei Jahren grob bekannt sind, übrigens "rücktrittsreif". Der freiheitliche Generalsekretär und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sollten sich im Parlament dazu äußern. Die strafrechtlichen Aspekte müsse hingegen die Justiz klären. (APA, 16.7.2015)