Bild nicht mehr verfügbar.

Warum hier Lady Gaga die Geschichte illustriert? Das Getränk "GaGa" ist in die Schlagzeilen geraten, weil der Popstar Lady Gaga eine Klage eingereicht hatte. Und die Sängerin ist weitaus hübscher anzusehen, wie eine schnöde Dose.

Foto: Reuters/GIAN MATTEO CROCCHIONI

Pasching/Schaffhausen – Schweizer Zöllner haben am Dienstag 85.000 Dosen des Energydrinks "Gaga" zurückgewiesen, weil sie den Anforderungen des eidgenössischen Lebensmittelgesetzes nicht entsprachen. Das Zollinspektorat Schaffhausen teilte mit, dass das Getränk für einen Empfänger im Kanton Aargau bestimmt war. Der oberösterreichische Firmeneigentümer sagte im APA-Gespräch, er werde die Angelegenheit klären.

Eine Speditionsfirma wollte die Dosen mit einem Warenwert von 34.000 Franken (32.623,30 Euro) in die Schweiz einführen. Die Schweizer kritisierten, dass für einen Energydrink der Energiewert zu tief und als Nahrungsergänzungsmittel der Koffein-Gehalt zu hoch war. Außerdem seien die Dosen nicht korrekt beschriftet gewesen, berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda.

Empfohlene Tagesdosis

Der oberösterreichische Unternehmer Adam Galirow meinte, die Kritik hänge mit der empfohlenen Tagesdosis zusammen, die nun von dreimal auf zweimal täglich geändert wurde. "Gaga Energy" sei ein Nahrungsergänzungsmittel. Das und die Verkehrsfähigkeit des Getränks habe er in einem Gutachten, das auch der APA vorliegt, bestätigt bekommen. Er werde am Donnerstag in die Schweiz reisen und die Angelegenheit klären, um bald mit dem Vertrieb dort starten zu können.

Das Getränk "Gaga" war bereits in die Schlagzeilen geraten, weil der Popstar Lady Gaga eine Klage eingereicht hatte. Ihre Anwälte hatten von Verwechslungsgefahr gesprochen. Das Patentamt gab im Vorjahr Galirow recht und sprach von einer "völlig fehlenden Warenähnlichkeit". Nun liege die Sache aber bereits beim Obersten Gerichtshof. Laut Galirow, der in den 1990er-Jahren mit Arnold Schwarzenegger zusammengearbeitet hat, stehe die Bezeichnung für Galirow-Galirow, "für meinen Namen und jenen meiner damaligen Frau". Er hatte bereits 2011 in der Kategorie 32, unter die Bier, Mineralwässer, alkoholfreie Getränke und andere Präparate für die Getränkezubereitung fallen, die Rechte beantragt. (APA, 15.7.2015)