Wien – Die Neos haben eine Niederlage gegen die Gewerkschaft vor Gericht erlitten. Konkret geht es um den Vorwurf, die GPA-djp hätte zu Unrecht behauptet, man habe eine Betriebsratsgründung im Klub verhindert, indem die Initiatorin gekündigt wurde. Eine einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft wurde nun vom Handelsgericht abgelehnt, bestätigte ein Sprecher der Behörde.

Mitte Jänner hat die Fachreferentin der Neos – sie war unter anderem für das Bildungskonzept der Partei mitverantwortlich und zuvor im BZÖ-Klub beschäftigt – ein Rundschreiben an ihre Kollegen und Kolleginnen per E-Mail geschickt. Darin regte sie die Gründung eines Betriebsrats an, wie es ihn auch bei SPÖ, ÖVP und den Grünen gibt. Unmittelbar darauf berief Klubchef Matthias Strolz eine interne Sitzung ein, worauf das Kündigungsschreiben via E-Mail folgte. Sämtliche Dokumente liegen der APA vor.

Referentin ausgeschlossen

Die gekündigte Bildungsreferentin wandte sich daraufhin mit gewerkschaftlicher Unterstützung der GPA-djp an das Arbeitsgericht. Zwar wurde die Umwandlung der Kündigung in eine einvernehmliche Trennung erreicht. Die Betroffene wurde allerdings auch aufgrund ihrer Rechtsbeschwerde wegen "parteischädigenden Verhaltens" aus der Partei ausgeschlossen. Sie habe den Klub "unter Druck gesetzt".

Der Ausschluss bei den Neos wurde vor einem Parteischiedsgericht angefochten. Die Gründung eines Betriebsrates sei ein "feindlicher Akt" gewesen, soll Strolz laut der ehemaligen Mitarbeiterin dort gesagt haben. Auch der Rechtsanwalt der Betroffenen hat dieses angebliche Zitat dokumentiert. Der Grund für die Betriebsrats-Initiative war übrigens eine Ergänzung zum Dienstvertrag, worin es heißt: "Mit diesem Gehalt sind alle Zeit- und Geldzuschläge für Überstunden, Nacht und Wochenende abgegolten."

Der Prozess vor dem Handelsgericht Wien hatte bereits am Donnerstag vergangener Woche stattgefunden. Klubchef Matthias Strolz erschien und sagte dort persönlich zur Causa aus. Mit der nicht rechtskräftigen Entscheidung über die einstweilige Verfügung ist die Sache für die Neos noch nicht abgehakt. Das Hauptverfahren, in dem über die üble Nachrede entschieden wird, folgt noch.

Neos gehen in Hauptverhandlung

Die Neos setzen ihren Konflikt mit der Gewerkschaft vor Gericht fort. "Wir gehen auf jeden Fall in die Hauptverhandlung", sagte Klubdirektor Stefan Egger am Dienstag. Die Klage wegen übler Nachrede werde nicht fallen gelassen.

Zwar könnte die Entscheidung über die einstweilige Verfügung richtungsweisend für das Hauptverfahren sein. Dennoch wollen die Neos den Gerichtsstreit mit der Gewerkschaft weiterführen. Von der Gewerkschaft der Privatangestellten gab es hingegen gar keine Stellungnahme. Man kommentiere laufende Verfahren nicht. (APA, 14.7.2015)