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Martha Oberndorfer, die designierte Öbib-Geschäftsführerin.

Foto: APA/Hochmuth

Martha Oberndorfer eilt ein gewisser Ruf voraus. Schon in der Bundesfinanzierungsagentur soll sie "hart durchgegriffen" haben, heißt es, mit ihr soll nicht gut Kirschen essen sein, wenn man ihre Pläne durchkreuze. Das geht ja schnell bei weiblichen Führungspersonen, das mit dem "gewissen Ruf".

So etwas darf natürlich nicht einreißen, schon gar nicht in der staatsnahen Wirtschaft, wo doch bitteschön eine Krähe der anderen gefälligst kein Auge aushacken soll. Daher, welch Zufall, wurde vor kurzem bekannt, dass Oberndorfer auch in der Staatsholding Öbib, deren designierte Geschäftsführerin sie ist, hart durchgreifen will – und zwar bereits bevor sie ihren Job offiziell antritt.

Altbekanntes Muster

Juristen sollen für sie prüfen, ob die beiden erst vor kurzem abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen sowie jüngst veränderte Dienstverträge für 15 Mitarbeiter überhaupt rechtens sind. (STANDARD-Kollegin Renate Graber berichtete darüber). Oberndorfer scheint gewisse Zweifel zu hegen, dass der letzte ÖIAG-Chef Rudolf Kemler, der interimistisch Öbib-Geschäftsführer war (beziehungsweise pro forma noch ist) überhaupt berechtigt war, in dieser Funktion De-facto-Gehaltserhöhungen von 30 bis 40 Prozent zu genehmigen.

Das Muster an sich ist altbekannt: Bei der Politik wegen gewisser Erfolglosigkeit in Ungnade gefallener Topmanager, selbst vertraglich bestens abgesichert, verteilt kurz bevor er aus dem Amt scheidet noch ein paar Wohltaten an Getreue. Die Gewerkschaft ist erfreut, der Scheidende hat zumindest intern eine gute Nachrede. An der "Erbschaft" und den wirtschaftlichen Folgen haben dann andere zu kauen – sei's drum, dem Geschassten ist das herzlich egal, ist ja eh nur Steuergeld.

Nicht hinnehmen

Neu ist freilich, dass der Nachfolger, noch bevor er oder sie auf dem Chefsessel Platz nimmt, quasi eine bedingte Erberklärung abgibt und sich weigert, das Hinterlassene einfach so hinzunehmen.

Abseits der Einkommen werden auch die beiden Betriebsvereinbarungen "über die gleitende Arbeitszeit im Sinne Vertrauensarbeitszeitmodell" überprüft. Kemler hat sie knapp vor seinem Abgang unterschrieben, in den Vereinbarungen geht man angeblich davon aus, dass die "mündigen und ethisch handelnden" Mitarbeiter mit der ihnen eingeräumten Flexibilität vertrauensvoll umgehen. Eine Kernarbeitszeit, in der die Öbib-Beschäftigten grundsätzlich anwesend sein müssen, ist nicht vorgesehen.

Allein im Büro

Oberndorfer ist offenbar ein gebranntes Kind und hat keine Lust, bei ihrem Dienstantritt allein im Büro zu sitzen. Jedenfalls ließ sie den Betriebsrat wissen, dass es in einem staatlichen Unternehmen sehr wohl Kernarbeitszeiten geben sollte, was dieser – vorläufig – zähneknirschend zur Kenntnis genommen hat. Die Sache ist noch nicht gegessen, auch hier prüfen Juristen.

Selbst wenn sich Oberndorfer nicht durchsetzt, wenn alles rechtens war: Sie hat jedenfalls schon vor Dienstantritt klar deponiert, dass sie nicht gewillt ist, die Staatsholding gleich mit Hypothek zu übernehmen. Das ist in einem Ausmaß professionell und gut vorbereitet, wie man es, zumindest in Österreich, bei staatlichen Unternehmen selten gesehen hat.

Aus Sicht der Steuerzahler ist diese Art von weiblichem Führungsstil erfreulich. Wenn dann manche Herren dafür sorgen, dass eine Topmanagerin gleich einen "gewissen Ruf" hat, sollte man das dringend hinterfragen. (Petra Stuiber, 14.7.2015)