Welche Behörde weiß wohl am besten, ob ein Junglehrer, der schon in den letzten Semestern seines Studiums nebenbei an einer Pflichtschule, sagen wir: in Vorarlberg, unterrichtet hat, den Rest seiner Berufslaufbahn im bisherigen Dienstrecht absolvieren soll? Oder ob es besser ist, wenn der Nachwuchspädagoge oder die Nachwuchspädagogin vorzeitig ins neue, aber erst ab 2019/20 verbindliche Dienstrecht wechseln soll?

Es ist das Bundeskanzleramt! Tatsächlich muss dieses eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn ein bereits in den Unterrichtsbetrieb integrierter Lehrer ins neue Dienstrecht mit seinen attraktiveren Anfangsgehältern wechseln soll. Für jede und jeden einzeln.

Die Gewerkschaft hat diese absurde Situation angeprangert, und die Politik hat rasch reagiert – und zwar typisch österreichisch: Nicht dass man die Einzelgenehmigungen abschaffen und das Kanzleramt aus dem Entscheidungsprozess herausnehmen würde – stattdessen kanalisiert man die Einzelgenehmigungen. Die Landesschulräte sollen sie sammeln, sollen Listen mit betroffenen Pädagogen ins Ministerium schicken – und das trägt dann die Listen die paar Meter vom Minoriten- zum Ballhausplatz. Wenn der wohlgenährte Amtsschimmel die Akten durchgekaut hat, geht es retour: zum Ministerium, zum Landesschulrat, zur Schule und irgendwann zu den betroffenen Lehrern. Die sollen schließlich lernen, was zentralistische Bürokratie ist. (Conrad Seidl, 9.7.2015)