Salzburg – Im hellblauen Anzug, pinken Hemd und seinem Chauffeur als Begleitung erschien der Salzburger Partnervermittler Peter Treichl am Donnerstag vor dem Salzburger Landesgericht. Sein ehemaliger Freund, Ex-Innenminister Ernst Strasser, hatte ihn wegen übler Nachrede auf Schadenersatz geklagt, weil Treichl ihn auf Facebook als Betrüger bezeichnet hatte. Strasser, der derzeit mit einer Fußfessel eine dreijährige Haftstrafe wegen Bestechlichkeit verbüßt, fühlte sich in seiner Ehre gekränkt, wollte Schadenersatz, kam aber nicht zum Prozess.

Vor der Verhandlung wurde gleich ein Foto fürs nächste Facebook-Posting geschossen. Der Partnervermittler posierte mit seinem Anwalt Franz Essl und seinem Chauffeur vor der Tür des Gerichtssaals. Treichl betreibt insgesamt sieben Partneragenturen in Österreich und Bayern. Strassers Lebensgefährtin war bis vergangenen Herbst seine Geschäftspartnerin, kündigte aber und eröffnete eine eigene Partnervermittlung. Am 14. Jänner 2015 habe er in Zeitungsberichten gelesen, dass auch Strasser Partnervermittler werden wolle, schilderte Treichl anschließend im Gerichtssaal. "Das hat mich in Rage gebracht."

Das Ergebnis war ein in Dialekt geschriebenes Facebook-Posting, in dem er sich ärgerte, dass Strassers Lebensgefährtin Know-how und Kunden von ihm gestohlen sowie Gelder unterschlagen habe. Das Posting endete mit: "Strasser und sei Freindin...Gleich und gleich gesellt sich gern...hot scho sein Grund warum er sitzen muss...für mich persönlich sans beide Betrüger." Auch Strassers Lebensgefährtin klagte Treichl, ihr Verfahren endete aber im Frühjahr mit einem Vergleich.

Bei Bussi-Bussi-Treffen wurde über Ernstl geredet

"Ich sitze ja oft auf Bussi-Bussi-Treffen, wo viel geredet wurde. Dann hab ich mir die Dinge angesehen über den Ernstl", sagte Treichl. Auch in einem Youtube-Video der "Zeit im Bild" sei Strasser als der Betrüger im EU-Parlament bezeichnet worden. "Für mich ist jemand, der bescheißt, ein Betrüger", erklärte der Partnervermittler, der die Vorwürfe von sich wies.

Das Posting sei auch nach kurzer Zeit gelöscht worden, beteuerte Treichl. Gerade einmal acht Personen hätten es gelikt und nur vier geteilt. Für den Anwalt von Ernst Strasser, Michael Wukoschitz, spielte das keine Rolle. "Das Posting war mehr als zwei Wochen online, nicht nur ein paar Tage. Jeder der 1,39 Milliarden Facebook-Nutzer hatte die Möglichkeit, auf den Eintrag zuzugreifen. Wie viele das tatsächlich gemacht haben, ist unerheblich."

"Nach der Volksmeinung ist Strasser ein Straftäter"

"Nach der Volksmeinung ist Strasser ein Straftäter", betonte Treichls Verteidiger Franz Essl. "Fragen sie jemanden in der Bahnhofshalle nach Strasser, die würden auch sagen, er ist ein Betrüger." Treichl habe seine persönliche Meinung geäußert. Gleichzeitig könne von Nichtjuristen nicht verlangt werden, zwischen den Tatbildern Betrug und Bestechlichkeit unterscheiden zu können.

Dieser Ansicht schloss sich auch Einzelrichter Aleksandar Vincetic an und sprach Treichl von dem Vorwurf frei. Treichl habe mit dem Facebook-Posting mit dem Zusatz "für mich persönlichen" ein Werturteil und keine Tatsachenbehauptung ausgesprochen. Zudem müsse eine Behauptung laut Mediengesetz im tragenden Kern wahr sein, nicht in sämtlichen Einzelheiten, begründete der Richter sein Urteil. Strassers Anwalt meldete volle Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Stefanie Ruep, 9.7.2015)