Bild nicht mehr verfügbar.

Zu viele Stimmzettel in vier Sprengeln: Verfassungsrichter entscheiden für Wahlwiederholung.

Foto: APA/Georg Hochmuth

Wien/Baden – In Baden bei Wien muss die Gemeinderatswahl vom 25. Jänner teilweise – konkret in vier Sprengeln – wiederholt werden. Diese Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) getroffen, nachdem die Stadt-SPÖ den Urnengang angefochten hatte.

Zu viele Stimmzettel

Aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe werde die Wahl in den Sprengeln 8, 14, 21 und 28 aufgehoben, teilte der VfGH am Mittwoch mit. Es seien z. B. zu viele Stimmzettel abgegeben worden.

Die Landes-Hauptwahlbehörde hatte dem Einspruch hinsichtlich Richtigkeit beziehungsweise Unrichtigkeit der Auszählung in Baden in ihrer Sitzung am 4. März nicht stattgegeben. Die SPÖ hatte in der Kurstadt nur hauchdünn ein achtes Mandat verpasst. Der Sitz wäre auf Kosten der Volkspartei gegangen.

Mit der am 8. April eingebrachten Anfechtung begehrte die SPÖ laut VfGH die Nichtigerklärung und Aufhebung des Verfahrens für die Gemeinderatswahl in Baden zur Gänze von Beginn an beziehungsweise die Nichtigerklärung und Aufhebung des Verfahrens hinsichtlich der Sprengel 8, 14, 21, 27 und 28 von Beginn an und des gesamten Wahlverfahrens der Gemeinde ab dem Beginn des Ermittlungsverfahrens.

Orange für "Ampelkoalition"

Nachdem die Landes-Hauptwahlbehörde den Einspruch der SPÖ gegen das Wahlergebnis abgelehnt hatte, konstituierte sich am 7. April der Gemeinderat. Kurt Staska (ÖVP) wurde wieder zum Bürgermeister gewählt, die Grüne Landtags-Klubobfrau Helga Krismer zur Vizebürgermeisterin. ÖVP (16 Mandate), Grüne (fünf) und NEOS (ein Sitz) bildeten eine "Ampelkoalition", die 22 der 41 Gemeinderäte stellt. Mit der vom VfGH angeordneten teilweisen Wiederholung der Wahl könnten die Karten nun neu gemischt werden. (APA, 8.7.2015)