Wien – Die Einlagensicherung wird reformiert. Einen entsprechenden Beschluss traf der Nationalrat mit den Stimmen der Koalition. Die Banken werden künftig selbst für die Sicherung der Einlagen zu sorgen haben, der Bund haftet nicht mehr mit. Die FPÖ begründete damit ihre Ablehnung. Bei den Griechen sei die Regierung großzügig, bei den heimischen Einlagen wolle sie sich aber aus der Haftung stehlen.

Die Summe von 100.000 Euro bleibt auch mit der Neuregelung gesichert. Geschützt sind Guthaben auf Bankkonten, Sparbüchern und Bauspareinlagen.

Ab 2019 werden die Spargelder im Fall einer Bankenpleite aus einem Sicherungsfonds ausgezahlt. Diesen müssen die Banken durch jährliche Einzahlung von 0,8 Prozent der Einlagen füllen.

Die Erstattungsfrist wird von derzeit maximal 30 Tagen schrittweise bis 2024 auf höchstens sieben Tage nach Eintritt des Sicherungsfalls verkürzt. (APA, 7.7.2015)