Tallinn – Estland hat einem ehemaligen Häftling aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Dem nicht verurteilten Mann sei am 1. Juli internationaler Schutz und ein einjähriges Aufenthaltsrecht gewährt worden, sagte eine Sprecherin der Polizei- und Grenzschutzbehörde am Montag.

Für Reisen in andere Länder müsse der ehemalige Gefangene allerdings noch ein Reisedokument beantragen. Erst damit könne er die Reisefreiheit des Schengener Abkommens in Anspruch nehmen und Visa beantragen, sagte die Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur.

Estland hatte im Oktober 2014 einer Anfrage der USA zugestimmt, einen nicht verurteilten Häftling aus dem Lager Guantanamo aufzunehmen. (APA, 6.7.2015)