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Die Konditionen, sich bei Steuerflucht die Hände reinzuwaschen, werden erschwert.

Foto: dpa / Rumpenhorst

Wien – Im Kampf gegen Steuersünder, die vor Inkrafttreten der Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein ihr Vermögen still und leise nach Österreich zurückgeführt haben, wird die Gangart verschärft. Die ursprüngliche Einigung zwischen den Regierungsparteien und den Grünen sah vor, dass die monetären Flüchtlinge ab Unterzeichnung der Steuerabkommen mit den beiden Nachbarländern ins Visier genommen werden. Nun wurde der Stichtag vorverlegt.

Grund dafür ist die Tatsache, dass es schon im Vorfeld Gerüchte und Berichte über den Abschluss der bilateralen Verträge gegeben hat. Das könnten Offshore-Fans zur Flucht veranlasst haben. Im neuen Abänderungsantrag wird nun für die Schweiz der 1. Jänner 2012 als Auftakt zum Halali auf die Steuersünder genannt, für Liechtenstein der 1. Jänner 2013. Banken, bei denen von diesem Tag an bis zum Inkrafttreten der beiden Steuerabkommen Zuflüsse ab 50.000 Euro von österreichischen Personen registriert wurden, müssen das bis Ende 2016 der Finanz melden.

Pauschalabgeltung für Reumütige

Bis März 2016 kann Reue helfen. Die Heimkehrer können eine Pauschalabgeltung vornehmen oder Selbstanzeige machen. Allerdings sind die Konditionen beider Formen der Reinwaschung ungünstiger geworden. War etwa im Abkommen mit der Schweiz ein Abzug von bis zu 38 Prozent des Vermögens bei anonymem Freikauf vorgesehen, fallen nun immer 38 Prozent an. Und bei der Selbstanzeige wurde zwischenzeitlich neben der obligaten Nachversteuerung ein Zuschlag eingeführt.

Für den Grünen-Budgetsprecher Bruno Rossmann, der die Meldepflichten für Banken initiiert hat, stellt das Kapitalzufluss-Meldegesetz einen wichtigen Schritt zur effizienten Bekämpfung von Steuerbetrug dar. Damit werde gewährleistet, dass Steuerhinterziehern "keine Chance" gegeben werde, sagte Rossmann zum "Standard". Im Abtausch werden die Grünen nun auch der Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden von 25 auf 27,5 Prozent zustimmen. Hier bedarf es einer Zweidrittelmehrheit.

Noch offene Punkte

Weiters ist im Paket die schon länger bekannte Zustimmung zur Aufweichung des Bankgeheimnisses enthalten, bei der die Grünen auf mehr Rechtsschutz gedrängt hatten. Herausgekommen ist eine Zustimmungspflicht durch einen Richter des Bundesfinanzgerichts, wenn Einschau in Konten gehalten wird.

Das Bankenpaket und die Steuerreform sollen diese Woche im Nationalrat beschlossen werden. Bei der Gegenfinanzierung der Entlastung gibt es immer noch offene Punkte, beispielsweise bei der Grunderwerbsteuer und bei Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht. (Andreas Schnauder, 6.7.2015)