Autofahrer zum Polizisten: "Darf man zu einem Polizisten Bulle sagen?" "Nein, das ist Beamtenbeleidigung." "Darf man zu einem Bullen Polizist sagen?" "Das ist kein Problem." "Na dann, auf Wiedersehen, Herr Polizist".

Es gibt einen Anlass, diesen langbärtigen Jux aus der Witzkiste zu holen. Vor einer Woche hat ein Düsseldorfer Gericht eine Autofahrerin zu 200 Euro Geldstrafe verurteilt, weil diese einen Polizisten als "Du Mädchen!" tituliert hatte. Begründung: Der Begriff "Mädchen" sei zwar an sich nicht beleidigend, könne aber beleidigend wirken, wenn er darauf abziele, jemanden in seiner Ehre herabzusetzen.

Ein interessanter Fall und ein unverständliches Urteil. Natürlich ist die Ehre der Polizei zu schützen. Wer mit einem Polizisten per Almdodel, Falott, Golatschengesicht, Grünschnabel, Gschaftlhuber, Halsabschneider, Hurenbankert, Knorrenhobler, Krawallschani, Konfusionsrat, Lauskampl, Peitscherlbub, Rappelkopf, Rawuzel, Satansbraten oder Saubartel unterwegs ist, muss sich zu Recht der Beamtenbeleidigung zeihen lassen.

Bei der Anrede "Du Mädchen!" hingegen bewegen wir uns klar auf dem Gebiet der gelinden Scheltwörter, bei denen weniger das Ehrabschneiden als die harmlose Neckerei im Vordergrund steht. Das ist etwa so, wie wenn Bürgermeister Häupl den FP-Chef Strache als "Vogel" und nicht etwa als Häusldemagogen bezeichnet. Einen Polizisten "Du Mädchen" zu nennen, ist ein liebenswürdiger, kleiner Transgender-Schmäh, mehr nicht.

Zwei weitere Umstände ließ das Düsseldorfer Gericht unberücksichtigt: Erstens haben auch Polizisten Humor, der sich immer dann zeigt, wenn sie auf die Frage nach ihrer Dienstnummer mit "4711" antworten. Zweitens: Wer sagt denn, dass Amtshandlungen stets bierernst sein müssen? Ein paar schalkhafte Scheltwörtchen im Dialog zwischen Bürger und Polizei können diese gelegentlich schwierige Beziehung treffsicher entspannen, soferne nur die Anrede geschmackvoll genug gewählt wird.

Völlig in Ordnung sind Sätze wie "Lieber einmal gegen die Einbahn fahren als ein Beinbruch, stimmt's, du Schlingel?" oder "Jetzt hast du mich aber fest erschreckt mit dem Blaulicht und der Sirene, du Spitzbub!" Jedoch Obacht! "Stecken Sie sich das Strafmandat in Ihren vermaledeiten Hintern, Sie Raubritter, Sie räudiger!" wäre wahrscheinlich des Guten zu viel. (Christoph Winder, Album, 3. 7.2015)