Wien – Ärztegehälter, Dienstzeitreform, Medizinerknappheit – die Wiener Ärzte hätten derzeit ausreichend Stoff für Diskussionen. Als wäre das nicht genug, hält deren Standesvertreter noch ein weiteres Thema auf Trab: Hat die Wiener Kammer nun zwei oder drei Vizepräsidenten? Das scheint Ansichtssache zu sein.

Eingeführt und abgeschafft

Aber von vorn: am 16. Juni beschloss die Vollversammlung der Wiener Ärztekammer, die Zahl der Vizepräsidenten von drei auf zwei zu reduzieren. Der dritte Vize war erst vor drei Jahren per Satzungsänderung eingeführt worden – nun wurde eben jene Änderung mit Zweidrittelmehrheit wieder rückgängig gemacht.

Was nach Einsparung aussieht, zielte vor allem darauf ab, jene Person, die das Amt innehatte, unsanft loszuwerden. Es geht um Eva Raunig, Bundessekretärin des Österreichischen Hausärzteverbands und seit 2012 auch Vizepräsidentin der Wiener Kammer.

Nun prescht Raunig vor: Per Aussendung mit dem Titel "Dr. Eva Raunig nach wie vor 1. Vizepräsidentin der Wiener Ärztekammer" wandte sie sich am Montag an alle Medien. Sie bekämpfe ihre Absetzung bei der Aufsichtsbehörde, der MA 40, und sehe sich bestätigt: Ein Schreiben der MA 40 an Raunig, das dem STANDARD vorliegt, besagt tatsächlich, dass Raunigs "Mandat als gewählten (sic) Vizepräsidentin für die gewählte Dauer aufrecht bleibt".

Ohne Amt keine Funktion

Die Kammer sieht das anders: Es gebe kein Amt mehr, somit auch keine Amtsinhaberin. Das Schreiben der MA 40 beziehe sich nur auf Raunigs Mandat in Vollversammlung und Kammer-Kurie – den Job als Vize sei sie indes los.

Die MA 40 will die Vorgänge erst kommentieren, wenn über Raunigs Beschwerde per Bescheid entschieden worden ist. In der Adresszeile des Schreibens an Raunig spricht die Behörde jedoch eine klare Sprache: Diese richtet sich an "Frau Vizepräsidentin Dr.in Eva Raunig". (Maria Sterkl, 29.6.2015)