Wien/Klagenfurt – Nachdem der Verfassungsgerichtshof entschieden hat, dass die Schwärzung von Akten nicht gerechtfertigt ist, hat das Finanzministerium nun am Freitag die unabgedeckten Unterlagen ans Parlament geliefert. Das Ressort übermittelte dabei alle Akten, die aufgrund des Erkenntnisses zu überarbeiten waren, nicht nur die vier Akten, die eigentlich Gegenstand des Verfahrens waren, hieß es.

Das heißt, alle Dokumente, die bisher Abdeckungen zum Schutz des Bankgeheimnisses oder sonstigen Verschwiegenheitsverpflichtungen enthalten haben, sind laut Ministerium nunmehr unabgedeckt ans Hohe Haus übermittelt worden. Die Lieferung ist keine kleine: Es handelt sich um vier Ordner mit 3.116 Seiten (in doppelter Ausführung) in Papier sowie einen Datenträger, der ein Gigabyte oder 255 Dateien (exklusive Inhaltsverzeichnisse) umfasst. Freilich waren nicht alle Seiten dieser Dokumente bisher geschwärzt, betonte man im Ressort.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) habe immer betont, dem Erkenntnis des Höchstgerichts zu entsprechen, was nun innerhalb von sechs Arbeitstagen "rasch" erfolgt sei, hieß es aus dem Ministerium. (APA, 26.6.2015)