Wien – Das Pokern um die Untreue-Regelung im Rahmen der Strafrechtsreform geht weiter. Bei den Gesprächen zwischen SPÖ und ÖVP gab es am Donnerstag keine Einigung, erfuhr die APA aus Verhandlerkreisen. Am Freitag wird weitergeredet. Zeit ist bis Montag, denn am Dienstag tagt der Justizausschuss und soll das Gesamtpaket Richtung Juli-Plenum des Nationalrats schicken.

Aus ÖVP-Kreisen hieß es am Donnerstag, dass die gesamte Reform infrage gestellt sei, wenn man sich in den offenen Punkten nicht einige. SPÖ-Justizsprecher kommentierte das demonstrativ gelassen. "Wir können es auch im Herbst beschließen", meinte er. Noch sei aber Zeit zum Verhandeln, und zwar konkret bis Montag 9.30 Uhr, denn da müsse der Antrag verschickt werden.

Bilanzstrafrecht strittig

Zwischen SPÖ und ÖVP umstritten ist vor allem der Umfang der – eigentlich gemeinsam per Initiativantrag vorgeschlagenen – Änderungen bei der Untreue-Regelung. Auf Wunsch der Wirtschaft sollen künftig nur unvertretbare Manager-Entscheidungen strafbar sein. Der SPÖ geht der Antrag – keine strafbare Untreue bei Zustimmung des Eigentümers – nun aber zu weit, weil mit der Regelung in der Causa Meinl "eine Rutsche zum Freispruch legen" gelegt werden könnte, wie Jarolim befürchtet. Die ÖVP beharrt aber darauf.

Ein weiterer strittiger Punkt ist das Bilanzstrafrecht. Vor allem Arbeiterkammer-Direktor Werner Muhm hat hier Bedenken, weil eine Falschinformation des Vorstandes (an Aufsichtsrat oder Hauptversammlung) nur mehr dann strafbar sein soll, wenn sie geeignet ist, schweren Schaden zu verursachen. Damit würde das Bilanzstrafrecht völlig ausgehebelt, so die Befürchtung.

Insgesamt verspricht die Strafrechtsreform eine optimierte Straf-Balance zwischen Vermögens- und Gewaltdelikten. Neu strafbar werden Cybermobbing und bisher nicht geahndete sexuelle Übergriffe. Schärfer vorgegangen wird gegen Verhetzung, die umstrittene Landfriedensbruch-Regelung wird präzisiert. Noch unter Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), der Vorgängerin des aktuellen Ressortchefs Wolfgang Brandstetter (ÖVP), initiiert, wurden mehr als 200 Tatbestände überarbeitet. In Kraft treten soll das neue Strafrecht am 1. Jänner 2016. (APA, 25.6.2015)