Bild nicht mehr verfügbar.

Laut Neos-Parteichef Matthias Strolz waren nicht die Betriebsratspläne Grund für die Kündigung.

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Wien – Der Streit zwischen den Neos, einer ehemaligen Mitarbeiterin und der Gewerkschaft der Privatangestellten setzt sich fort. Wie berichtet, behauptet eine frühere Referentin der Partei, sie sei wegen Plänen zur Gründung eines Betriebsrats gekündigt worden. Ihr Anwalt warf Parteichef Matthias Strolz vor, dieses Vorhaben als "feindlichen Akt" angesehen zu haben.

Die Neos haben bisher nur darauf verwiesen, dass die Entlassung (die später vor Gericht in eine einvernehmliche Auflösung umgewandelt wurde) andere Hintergründe hatte. Details könne man zwar nicht nennen, da Stillschweigen vereinbart wurde. So viel könne er aber verraten, sagt Strolz zum STANDARD: "Sie hatte rechtliche Auseinandersetzungen mit etlichen Organisationen und Unternehmen. Da war ein gewisses Muster zu erkennen."

Machenschaften nicht bekannt

Diese "Art der Machenschaften" sei bei der Anstellung der Referentin, die zuvor auch beim BZÖ war, nicht bekannt gewesen, so Strolz. Via Twitter verwies er auf einen "Profil"-Artikel, laut dem sich die Ex-Mitarbeiterin gemeinsam mit ihrem Partner rechtliche Auseinandersetzungen mit der Vienna Insurance Group (VIG) lieferte.

Streit um Kleinaktionäre

Demnach waren die beiden der Ansicht, Kleinaktionäre seien von der VIG bei der Übernahme der rumänischen VIG-Tochter Asirom über den Tisch gezogen worden. Man wollte einen Deal aushandeln, der den Kleinaktionären eine Entschädigung und ihnen eine zehnprozentige Provision bringen sollte (der aber nicht zustande kam).

Medial wurden dem VIG-Management Verfehlungen vorgeworfen, deren Verbreitung ihnen letztlich per einstweiliger Verfügung untersagt wurde. Gedroht wurde auch, man werde bei einer VIG-Hauptversammlung mit einer Delegation von Aktionären erscheinen – außer die VIG zahle 30.000 Euro, um die bereits entstandenen Spesen abzudecken.

Klage gegen Gewerkschaft

Strolz kritisiert die "Rolle der Gewerkschaft", die sich instrumentalisieren lasse beziehungsweise von Versäumnissen der eigenen "Gewerkschaftsbonzen" ablenken wolle. Da der Sachverhalt verdreht dargestellt und vertrauliche Unterlagen veröffentlicht worden seien, wurde bereits am Dienstag eine Klage wegen übler Nachrede gegen die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) eingebracht.

Die Mitarbeiterin weist die Strolz-Vorwürfe auf Anfrage entschieden zurück. Von Machenschaften könne keine Rede sein. Ihr Engagement für Kleinanleger sei in ihrem Lebenslauf an die Neos erwähnt worden. "Hätte sich Strolz dafür interessiert, hätte er mich jederzeit fragen können."

Auch dass ihr Abgang schon vor der Betriebsratsinitiative Thema gewesen sei, sei definitiv falsch. "Ganz im Gegenteil, es wurde immer wieder betont, wie zufrieden man mit mir ist." Auf Details könne aber auch sie nicht eingehen, verwies sie auf die Verschwiegenheitsklausel. Nur so viel: "Wäre die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl gestanden, hätte mich die GPA nicht vertreten." (Günther Oswald, 24.6.2015)