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Passagieren, deren Flug sich über drei Stunden verspätet oder gestrichen wird, stehen je nach Flugstrecke 250 Euro (bis 1.500 Kilometer), 400 Euro (1.501 bis 3.500 Kilometer) oder 600 Euro (ab 3.501 Kilometer) an Entschädigungszahlung zu. Ausnahmen gibt es nur bei "höherer Gewalt", also Streiks, Unwetter, Vulkanausbrüchen oder Terroranschlägen bzw. politischen Unruhen.

Foto: APA/dpa/Andreas Gebert

Wien – Laut EU-Fluggastrechteverordnung müssen Airlines ihren Kunden Entschädigung zahlen, wenn der Flug mehr als drei Stunden zu spät ist, ausfällt, überbucht ist oder wenn die Passagiere ihren Anschluss verpassen. Tatsächlich wehren sich die Fluglinien aber mit Händen und Füßen gegen Zahlungen, kritisiert die Arbeiterkammer Oberösterreich. Und die Fluggäste sind schlecht über ihre Rechte aufgeklärt.

Nur zehn Prozent der anspruchsberechtigten Passagiere wendeten sich mit ihren Forderungen an die Airline, wertete die Wiener Plattform Fairplane aus, die nun mit der AK OÖ zusammenarbeitet. Von ihnen bekomme nur die Hälfte tatsächlich eine Entschädigung. Damit verzichteten allein österreichische Passagiere jährlich auf 72 Mio. Euro, teilten das Portal und die AK am Montag in einer Aussendung mit.

Bis zu 600 Euro Entschädigung

Schuld daran sei die Informationspolitik der Luftfahrtkonzerne. "Neun von zehn Passagieren kennen ihr Rechte nicht. Die Airlines sorgen mit ihrer absichtlichen Verschleierungstaktik für diese große Unwissenheit", sagt Andreas Sernetz, Gründer und Geschäftsführer von Fairplane.

Nahezu alle Airlines verfolgten die gleiche Abwehrstrategie. Die erste Forderung nach Ausgleichszahlung werde nach langer Wartezeit mit einem standardisierten Ablehnungsschreiben abgeblockt. Erst wenn die Betroffenen vor Gericht ziehen, zahlten die Airlines. In den meisten Fällen sei die Rechtslage aber von Anfang an klar, eine Klage wäre nicht nötig.

Schwächung der Konsumentenrechte

Passagieren, deren Flug sich über drei Stunden verspätet oder gestrichen wird, stehen je nach Flugstrecke 250 Euro (bis 1.500 Kilometer), 400 Euro (1.501 bis 3.500 Kilometer) oder 600 Euro (ab 3.501 Kilometer) an Entschädigungszahlung zu. Ausnahmen gibt es nur bei "höherer Gewalt", also Streiks, Unwetter, Vulkanausbrüchen oder Terroranschlägen bzw. politischen Unruhen.

Für die Zukunft fürchtet Fairplane eine Schwächung der Konsumentenrechte. Seit zwei Jahren stehe eine Neuordnung der EU-Fluggastrechteverordnung im Raum. Werden die vorliegenden Vorschläge umgesetzt, würden drei von vier betroffenen Passagieren ihre Ansprüche verlieren.

Fairplane bietet Betroffenen an, ihre Ausgleichsansprüche durchzusetzen. Im Erfolgsfall kassiert das 2011 gegründete Unternehmen ein Honorar von 24,5 Prozent (zuzüglich Mehrwertsteuer) der tatsächlich geleisteten Zahlung. Die Plattform wirbt mit einer Erfolgsquote von 85 Prozent. (APA, 22.6.2015)