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Ab 25. Juni kann man rezeptfreie Medikamente auf den Websites mancher Apotheken bestellen.

Foto: dpa-Zentralbild/Matthias Hiekel

Mit 25. Juni wird es in Österreich nationalen Versandhandel von rezeptfreien Arzneimitteln über Apotheken geben. An diesem Tag tritt die entsprechende Verordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft.

Arzneimittel-Fernabsatz

Der sogenannte Arzneimittel-"Fernabsatz" betrifft in Österreich ausschließlich rezeptfreie Arzneimittel (OTC-Arzneimittel) und darf nur durch bestehende öffentliche Apotheken erfolgen. Die in diesem Bereich tätigen österreichischen Apotheken müssen sich beim Bundesamt für die Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) registrieren. Sie führen dann ein "Sicherheitslogo" auf ihrer Homepage.

Bis Montagvormittag waren sechs Apotheken auf der BASG-Homepage verzeichnet. Für eine Zulassung muss eine Aufsicht durch den jeweiligen Apothekenleiter, einen Apotheker, sowie eine Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement gegeben sein.

Registrieren nötig

Dazu kommt, dass eine Apotheke Medikamente jeweils nur in einer "dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge" und ohne Mindestbestellmengen versenden darf. Der Kunde wiederum muss sich vor der ersten Bestellung mit persönlichen Daten wie dem Geburtsdatum und der Telefonnummer bei der jeweiligen Apotheke registrieren.

Der Versand selbst erfolgt durch ein arriviertes Logistikunternehmen und direkt an die vom Besteller angeführte Person. Der Empfänger muss den Erhalt der Ware bestätigen. Intensiv ist auch die Verpflichtung zur Beratung. Kommt dem abwickelnden Apotheker etwas "spanisch" vor, muss er vor dem Versand eines Arzneimittels den potenziellen Kunden kontaktieren. Entsprechende Informationen über die Produkte müssen auf der Homepage vorhanden sein, zudem müssen die Apotheken alle Abläufe dokumentieren. (APA, 22.6.2015)