Wien/Graz – Schon jetzt steht fest, wer die entscheidende Rolle bei der juristischen Aufarbeitung des Grazer Verbrechens spielen wird: der oder die psychiatrische Sachverständige. Denn rechtlich ist es auch denkbar, dass ein Gericht den verdächtigen 26-Jährigen nur bedingt in eine Anstalt einweist.

Geregelt ist die Zurechnungsunfähigkeit im Paragraf 11 des Strafgesetzbuches (StGB). "Wer zur Zeit der Tat wegen (...) einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft", ist dort festgeschrieben.

Gefährlichkeitsprognose ausschlaggebend

Die Folge: Der Angeklagte wird nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, sondern gemäß Paragraf 21 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen – und möglicherweise nie mehr entlassen. Entscheidend ist dafür nämlich die Gefährlichkeitsprognose, also ob Mediziner der Meinung sind, dass der Betroffene auch trotz Behandlung wieder zum Risiko für seine Mitmenschen werden könnte.

Das ist aber nicht immer der Fall. Auch wenn noch völlig offen ist, ob und, falls ja, an welcher psychischen Erkrankung der mutmaßliche Amokfahrer leidet – möglicherweise ist sie therapierbar. Als klassisches Beispiel gilt die paranoide Schizophrenie, wenn die Patienten von Stimmen in ihrem Kopf Aufträge erhalten.

Gerade diese Störung ist mittlerweile medikamentös gut behandelbar. Da zwischen Tat und Gerichtsverhandlung mehrere Monate liegen, können die Sachverständigen auch beurteilen, ob die Therapie wirkt. Ist das so, kann das Gericht gegen Auflagen – wie Nachweise für Tabletteneinnahme oder das Akzeptieren von länger wirkenden Depotspritzen – nur auf eine bedingte Einweisung entscheiden.

Hammerschläge und Bombendrohung

Erst Anfang des Monates wurde beispielsweise in Wien diese Entscheidung bei einem 50-Jährigen getroffen, der seiner Gattin mehrmals mit einem Hammer auf den Kopf schlug. Auch ein 34 Jahre alter Mann, der im November 2014 in einem Wiener Einkaufszentrum in religiösem Wahn einen Bombenanschlag angedroht hatte, konnte das Gericht im Februar so wieder verlassen. (moe, 22.6.2015)