Wien/Geinberg – Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hat mit einem Beschluss beim Kammertag in Geinberg den Schlussstein zur Reform der Ärzteausbildung gesetzt. Abgesegnet wurde von der Vollversammlung die Verordnung über Ausbildungsinhalte und Rasterzeugnisse. Auf dieser Basis werden künftig alle Allgemeinmediziner und Fachärzte in Österreich ausgebildet, hieß es am Freitag in einer Aussendung.
Der Beschluss stellt laut ÖÄK den formellen Abschluss des Reformprozesses dar, den der Gesetzgeber durch die Novellierung des Ärztegesetzes und das Gesundheitsministerium durch die Novellierung der Ärzte-Ausbildungsordnung eingeleitet hatten.
Neunmonatige Basisausbildung
Wer in Österreich Arzt werden will, hat damit nun folgenden Weg vor sich: Nach dem Studium sind neun Monate Basisausbildung zum Erwerb klinischer Grundkompetenzen vorgesehen. Danach muss man sich für eine allgemeinmedizinische oder fachärztliche Ausbildung entscheiden.
Für angehende Allgemeinmediziner gibt es dann 27 Monate Spitalspraxis plus mindestens sechs Monate Lehrpraxis oder Lehrordination. Für Fachärzte sind mindestens 27 Monate Sonderfach-Grundausbildung (abhängig von der Fachrichtung) plus 27 Monate Schwerpunktausbildung in Modulen vorgesehen.
Finanzierung der Lehrpraxen offen
Nach beiden Ausbildungswegen gibt es die Möglichkeit zu einer weiteren Spezialisierung. Diese kann auch sonderfachübergreifend sein, wie beispielsweise Geriatrie oder psychosomatische Medizin.
Offen ist aus Ärztekammer-Sicht noch immer die Finanzierungsfrage für die Lehrpraxen. Schließlich seien diese erstmals verpflichtender Bestandteil der Ausbildung für angehende Allgemeinmediziner. Außerdem brauche es gezielte Koordination der Ausbildungsstätten kleiner Spitäler, hieß es. (APA. 19.6.2015)