Das Match "Transparenz des Bürgers gegen Transparenz der Behörden" nimmt einen (etwas) ausgeglicheneren Spielverlauf.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Aktenschwärzungen des Finanzministeriums im Rahmen des Hypo-U-Ausschusses als rechtlich nicht gerechtfertigt bezeichnet. Die Akten sind ungeschwärzt vorzulegen, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger. Damit ist die Anmaßung der Bürokratie, aus "Datenschutzgründen" (in Wirklichkeit aus Vertuschungsmotiven) die Akten exzessiv zu schwärzen, einmal höchstrichterlich eingedämmt.

Gleichzeitig wird die Einschau der Finanzbehörden in die Privatkonten der Bürger (über ein Kontenregister) nun doch richterlicher Aufsicht unterstellt. Das haben die Proteste der Grünen, die man für eine Verfassungsregelung braucht, aber auch des ÖVP-Wirtschaftsflügels und diverser bürgerlicher Gruppen bewirkt. Die ÖVP-Führung hat eingesehen, dass sie hier die bürgerliche Privatsphäre belastet. Und wer jetzt mit dem Argument "Ist ja nur gegen Steuerhinterzieher" kommt, hat keine Ahnung von politischem Behörden-missbrauch; erinnert sei an Abfragen im Ekis-System über unliebsame Journalisten durch FPÖ-nahe Polizisten.

Der Staat darf jetzt nicht ganz so unkontrolliert in den Konten wühlen; und er darf sich nicht ganz so unkontrolliert als Auskunftsverweigerer aufführen. Aber das Match ist noch lange nicht entschieden. (Hans Rauscher, 18.6.2015)