Wien - Die Novelle zum Bundestheaterorganisationsgesetz ist am Dienstag im Ministerrat auf den Weg gebracht worden. Planmäßig könnte sie nun am 24. Juni im Kulturausschuss und Anfang Juli im Nationalratsplenum behandelt werden. Nach Befassung des Bundesrats Ende Juli soll das Gesetz Anfang September in Kraft treten können.

Eine im Begutachtungsverfahren vorgebrachte Anregung des Finanzministeriums, die Basisabgeltung nicht zur Gänze um die geplanten 14 Mio. Euro zu erhöhen, sondern einen Teil davon als die neu ins Gesetz geschriebenen "Zusatzmittel" vorzusehen, wurde nicht umgesetzt.

Rechnungshof übte detaillierte Kritik

Unter der eingegangenen Stellungnahmen übte der Rechnungshof (RH) die detaillierteste Kritik an der beabsichtigten Novelle. So seien die neuen "Leistungs- und Zielvereinbarungen", die die Bundestheater-Holding einerseits mit dem Eigentümer, andererseits mit den Tochtergesellschaften zu beschließen hat, "eine zweiseitige Willensübereinkunft für die Ermittlung des Finanzbedarfs, deren Dynamik nicht vorhersehbar ist".

Auf den Hinweis des RH, "dass weder der Entwurf noch die Erläuterungen (...) nähere Vorgaben für die Mindestinhalte dieser Leistungs- und Zielvereinbarungen enthalten", hat man reagiert und diese nun in den Erläuterungen konkretisiert sowie die Festlegung von "Rechtsfolgen bei allfälliger Nichteinhaltung der Vereinbarung" eingemahnt.

Bezüglich einer Ausweitung der Prüfrechte der Holding merkte der RH an, dass die diesbezüglichen Rechte der Holding nicht ausgeweitet, sondern "sie lediglich ausführlicher im Gesetz genannt" werden. Auch das Fehlen von "Kriterien für die Festlegung, ob ein oder zwei Geschäftsführer der Bundestheater-Holding GmbH zu bestellen sind", wurde moniert.

Anregung der Arbeitnehmer-Vertretung

Eine Anregung der Arbeitnehmer-Vertretung wurde umgesetzt: Zu den jeweils sechs Eigentümervertretern und zwei (Bühnengesellschaften) bzw. drei (Holding und Art for Art) Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsräten kann die Belegschaft nun ein viertes, allerdings stimmrechtsloses Mitglied in den Holding-Aufsichtsrat entsenden, damit alle vier Tochtergesellschaften durch Arbeitnehmer vertreten sind. Die Aufsichtsräte haben künftig insgesamt 42 Mitglieder mit Stimmrecht (früher: 54), davon 30 (früher: 40) Eigentümervertreter.

Neben der Hinzufügung der Ausrichtung des "Wiener Opernballs" zum kulturpolitischen Auftrag der Staatsoper gibt es noch eine weitere Feinheit der Novelle: Explizit wird nun festgehalten, dass als künstlerischer Geschäftsführer "auch Personen betraut werden können, die sich nicht im Rahmen der Ausschreibung um diese Funktion beworben haben". (APA, 16.6.2015)