London – Eine Britin wollte durch die Eizellen ihrer toten Tochter ein Kind zur Welt bringen. Diesen Plan hat jetzt das höchste Gericht des Landes durchkreuzt. Die Frau dürfe die eingefrorenen Eier ihrer Tochter, die an Krebs gestorben ist, nicht befruchten lassen und austragen, entschied ein Richter am Montag.

Die 59-Jährige argumentierte, ihre krebskranke Tochter habe sich sehnlich Kinder gewünscht und sie gebeten, diese stellvertretend auszutragen. Die zuständige Aufsichtsbehörde hatte allerdings verboten, die Eizellen herauszugeben. Die Begründung: Die Tochter habe das vor ihrem Tod im Jahr 2011 nicht ausdrücklich und schriftlich genehmigt. (APA, 16.6.2015)