Der Blick durchs Schlüsselloch in die Finanzen der Bürger hat bis zuletzt für heftige Reibereien in der Koalition gesorgt.

Foto: Willie B. Thomas

Wien - Die beiden Pensionistenvertreter Karl Blecha für die SPÖ und Andreas Khol für die ÖVP haben in der letzten Verhandlungsrunde noch ordentlich Druck gemacht und einige Änderungen bei der Steuerreform durchgesetzt. Ob das auch tatsächlich alles so kommen wird, war am Montagnachmittag allerdings nicht absehbar. Aber der Reihe nach.

Bei der geplanten Negativsteuer für Pensionisten wurde eine bürokratische Hürde aufgebaut, die nun doch wieder abgebaut wurde. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Steuergutschrift für Pensionisten, die keine Lohnsteuer zahlen, nur ausbezahlt wird, wenn die Arbeitnehmerveranlagung eingereicht wird. Das hatte bei Pensionistenverband wie Seniorenbund für Empörung gesorgt.

Dass sich Pensionisten die Formulare aus dem Internet herunterladen müssten, sei schikanös. Im neuersten Gesetzesentwurf war schließlich vorgesehen, dass die Gutschrift von bis zu 110 Euro im Jahr automatisch ausbezahlt wird. Das komplizierte Ausfüllen des Formulars fällt damit weg, die Abwicklung erfolgt automatisch und ohne Antrag.

Rückwirkende Geltung

Diese Negativsteuer wird bereits rückwirkend für 2015 und damit erstmals 2016 ausbezahlt. Das Geld gelangt halbjährlich zur Auszahlung, und zwar im März und im September.

Verhandelt wurde bis zuletzt, ob auch Bezieher von Mindestpensionen - also Personen, die eine Ausgleichszulage erhalten - von einer Negativsteuer profitieren könnten. Laut ursprünglichem Plan würde diese Bevölkerungsgruppe, das sind knapp 225.000 Personen mit einer Pension von derzeit 872 Euro, bei der Steuerreform leer ausgehen.

Dass ausgerechnet die Mindestrentner unberücksichtigt blieben, hatte Blecha und Khol die Zornesröte ins Gesicht getrieben. "Die Mindestpensionisten dürfen von der Steuerentlastung nicht ausgeschlossen werden", forderte Blecha am Montag noch vehement im Gespräch mit dem STANDARD, "dafür habe ich nicht das geringste Verständnis." Auch Khol besteht darauf, dass es auch für Ausgleichszulagenbezieher noch eine reale Entlastung gibt. "Sollte es hier keine Einsicht der Handelnden geben, werden wir in der Folge alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen."

Sollte sich das bis zur Beschlussfassung im Ministerrat nicht mehr ausgehen, womit am Montag zu rechnen war, hoffen Blecha wie Khol auf Änderungen im Zuge der parlamentarischen Beratungen. Der größte Widerstand kam diesbezüglich von Finanzminister Hans Jörg Schelling.

Strittiges Bankgeheimnis

Allerdings war am Montag lange Zeit unklar, welche Änderungen die Regierung bei der geplanten Steuerreform noch vornehmen wird. Dem Vernehmen nach wurde in den Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP und SPÖ noch einmal alles zur Disposition gestellt. Zu den umstrittensten Punkten zählt dabei die Aufweichung des Bankgeheimnisses.

Dass die Finanz künftig schon bei "Bedenken" gegen die Richtigkeit einer Abgabenerklärung in Konten hineinschauen darf, hat politisch für massiven Wirbel gesorgt. Besonders in der ÖVP (Steiermark, Niederösterreich und Wirtschaftsflügel) wurde der geplante Kontostrip heftig kritisiert. Finanzminister Hans Jörg Schelling wollte deshalb noch einmal beim Thema Rechtsschutz nachjustieren. Dass ein von Teilen der ÖVP geforderter richterlicher Beschluss vorgesehen wird, galt als unwahrscheinlich. Denn die SPÖ hat bis zuletzt wenig Bereitschaft gezeigt, den erreichten Kompromiss beim Bankgeheimnis noch einmal aufzuschnüren. Die Einrichtung eines Bankkontenregisters sei ohnehin nicht mehr strittig, war aus SPÖ-Kreisen zu hören.

Grunderwerbsteuer strittig

Doch auch an anderen Fronten hat sich Druck aufgebaut. Vor allem die westlichen VP-Bundesländerchefs drängen auf Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer. Hier könnte man sich mit einer Verordnung, in der wichtige Details festgelegt werden, Zeit erkaufen. Von der Wirtschaftskammer wurde zudem eine Lockerung der Registrierkassenpflicht eingefordert.

Laut Ö1-Mittagsjournal könnte die Schwelle für die Verpflichtung zumindest für einige Berufe auf 30.000 Euro angehoben werden. Es geht dabei um "Kalte Hände"-Unternehmer wie Maronibrater oder Fiakerfahrer. Ebenfalls noch heftig umstritten war die Verpflichtung von Spendenvereinen, die Daten an die Finanz weiterzuleiten.

Strittige Einlagensicherung

Ebenfalls heute auf dem Programm könnte die Reform der Einlagensicherung stehen. Für Diskussionen hat gesorgt, dass sich der Staat aus dem System zurückziehen soll. Gesichert sind in Österreich Bankeinlagen bis 100.000 Euro - für den Betrag jenseits der 50.000 haftete bisher die Republik. Im neuen System sollen die Kreditinstitute selbst einen Notfallfonds auffüllen, mit dem im Ernstfall dann Spareinlagen bei maroden Instituten gesichert werden können. Die Finanzmarktaufsicht FMA hat bis zuletzt darauf gedrängt, die einheitliche Einlagensicherung früher als bisher geplant einzurichten. Zieldatum im Gesetzesentwurf war bisher 2019, die FMA drängt auf 2016. (as, völ, szi; 16.6.2015)