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Belgien verabschiedet sich von der Vorratsdatenspeicherung

Foto: APA/DPA/Büttner

Das belgische Verfassungsgericht hat die nationale Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Menschenrechtsorganisationen und Datenschützer waren gegen die Überwachungsmaßnahme vor Gericht gezogen. Das belgische Gesetz basierte auf der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die vergangenes Jahr vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in großen Teilen für ungültig erklärt worden war.

Begehrlichkeiten

Auch in Österreich hatte der EuGH-Spruch dazu geführt, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die nationale Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte. Dennoch gibt es vonseiten der Innenminister europaweit Begehrlichkeiten zu Neuauflagen: In Deutschland peitscht die große Koalition im Eiltempo eine Regelung durch, während in Österreich das Staatsschutzgesetz zahlreiche Befugnisse für Standortdaten und Telekomüberwachung vorsieht. Gegen das Gesetz wurden von der Initiative AKVorrat bereits 5.000 Unterschriften gesammelt. (fsc, 12.6.2015)