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Rund um die Einführung der Festplattenabgabe kam es zu Demos von Gegnern und Befürwortern.

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Vor einer Woche stellte die Regierung ihre Novelle zum Urheberrecht vor. Damit will sie eine Festplattenabgabe einführen. Ob USB-Stick, Notebook oder Smartphone: Wer künftig ein Gerät mit Datenspeicher kauft, muss etwas zahlen, weil er darauf Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken ablegen könnte. Die Einnahmen sollen Künstlern und deren Verwertungsgesellschaften zugutekommen.

"Wachsende Bedeutung von Cloud- oder Streamingdiensten"

Seit der Vorstellung des neuen Gesetzes reißt die Kritik daran nicht ab. Weder Künstler noch Handel oder die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) sind damit zufrieden. Es wurde die "Chance für ein zukunftsgewandtes System der Privatkopie verpasst", heißt es dazu in einer AK-Aussendung. Denn durch die "wachsende Bedeutung von Cloud- oder Streamingdiensten sind in ein paar Jahren weitere Streitigkeiten vorprogrammiert".

Apple Music wird diesen Trend beschleunigen

Tatsächlich nutzen immer mehr Konsumenten Dienste wie Spotify und Google Drive, und der Start von Apple Music wird diesen Trend beschleunigen. Übrig bleibt, dass kaum mehr Privatkopien auf Handys und Rechnern gespeichert werden und sich die Frage stellt, warum diese Abgabe zu entrichten ist. Die AK fordert daher eine "von Geräten und Speichern unabhängige Pauschale".

Kritik von den Mobilfunkern

Am Dienstag übte auch die Telekomindustrie massive Kritik an der Urheberrechtsgesetznovelle. Durch die gerätegebundene Speichermedienabgabe drohten dem Konsumenten erhebliche Teuerungen bei Smartphones und Tablets sowie der österreichischen Wirtschaft ein erheblicher Kaufkraftverlust.

Das neue Gesetz soll noch im Juni auf Schiene gebracht werden und im Oktober in Kraft treten. (Markus Sulzbacher, 11.6.2015)