Wien - Kein gutes Haar am geplanten neuen Leistungsschutzrecht für Presseverlage lässt der Rechtswissenschafter Nikolaus Forgo. "Man wird lange über dieses Gesetz streiten, es werden keine Einnahmen sprudeln, es wird die österreichischen Medienmarkt komplizierter machen und Google in seiner hohen Marktmacht stärken", meinte Forgo nach Analyse der Urheberrechtsgesetz-Novelle im Gespräch mit der APA.

Gutachten zum Leistungsschutzrecht

Der gebürtige Österreicher, der das Institut für Rechtsinformatik an der Leibniz Universität in Hannover leitet, hatte bereits im Vorjahr im Auftrag des Suchmaschinenbetreibers Google ein Gutachten zum Leistungsschutzrecht erstellt. Fazit: Eine Einführung in Österreich sei "weder sachlich noch rechtlich begründet". Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), der sich für ein modernes Leistungsschutzrecht stark macht, sprach damals von "Schutzbehauptungen des Netz-Giganten in akademischem Gewand".

Auswirkungen und Ansprüche

Das geplante Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Suchmaschinen und Newsaggregatoren künftig Entgelt zu entrichten haben, wenn sie Inhalte von Zeitungen oder Zeitschriften verwenden. Anders als in Deutschland sollen die Ansprüche und Vergütungen in Österreich über eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden, damit nicht einzelne Marktteilnehmer wegen des Drucks von Google & Co. ausscheren.

"Sonderweg Österreich"

Forgo sieht in der vorliegenden Novelle einen "Sonderweg Österreichs", der wie in Deutschland und Spanien scheitern werde. Die Konzeption eines Leistungsschutzrechts hält er generell für verfehlt. "Das ist der Versuch einer Förderung der Old Economy im Medienwesen", so der Rechtsinformatiker. "Niemand zwingt Presseverleger, ihre Inhalte ins Internet zu stellen und für Suchmaschinenbetreiber auffindbar zu machen. Man kann das mit einem trivialen Befehl auf der Website abstellen."

Symbiotische Beziehung Zwischen Google und Medien

Tatsächlich gebe es seit 20 Jahren eine "symbiotische Beziehung" zwischen Suchmaschinen wie Google und Medien. Die Auffindbarkeit von Medieninhalten bringe für Medien Traffic und dieser bringe Werbeeinnahmen, erklärte Forgo. "Es ist nicht plausibel, warum dieses System per se geändert werden soll." Schon die Präzedenzfälle in Deutschland und Spanien hätten nicht zu einer Steigerung der Einnahmensituation bei den Medienverlagen oder gar den Urhebern geführt. "Erwartbare Reaktion" sei die Verweigerung einer Lizenzvereinbarung. "Niemand wird Google zu Lizenzverträgen zwingen können. Google wird wohl darauf verzichten, Lizenzverträge abzuschließen und österreichische Medien nicht mehr listen", glaubt Forgo.

Österreich News vielleicht bald nicht mehr in Google

Der Gesetzestext sei darüber hinaus so unklar formuliert, dass er sich etwa nicht nur auf Google News, sondern auf Google generell beziehen könnte. Das heißt österreichische Medien könnten überhaupt bei Google rausfallen. "Was das für den österreichischen Markt heißt, wo es jede Menge deutschsprachiger Angebote gibt, die nur einen Klick entfernt sind, muss ich ihnen nicht erklären."

Rätselhaft ist für Forgo auch die vom Gesetzgeber vorgesehene Verwertungsgesellschaften-Pflicht beim Leistungsschutzrecht. Verwertungsgesellschaften brauche es ja nur dann, wenn individuelle Rechte schwer handhabbar sind, und das sei hier nicht der Fall. Für kleine Suchmaschinenbetreiber wäre das Gesetz im übrigen eine Erschwernis, was die hohe Marktmacht Googles erst recht stärke. Außerdem bleibe offen, was passiert, wenn ein Presseverleger sagt, ich möchte mein Leistungsschutzrecht nicht geltend machen. Der Rechtswissenschafter erwartet deshalb einen langen Streit um die geplante Suchmaschinen-Abgabe. "Das wird nicht funktionieren, schon gar nicht in so einem kleinen Markt in Österreich."

Feiertage, Fenstertage und der Zeitablauf

Erstaunt zeigte sich Forgo auch über den Zeitablauf der Urheberrechtsgesetz-Novelle. "Der Entwurf wurde am 2. Juni abends verschickt, die Begutachtungsfrist endet am 12. Juni. Dazwischen liegen eine Feiertag und ein Fenstertag. Das sind fünf bis sechs Arbeitstage für einen komplizierten Entwurf mit einer weitreichenden Menge an Änderungen. Das ist sehr knapp. Mir ist nicht verständlich, warum jetzt diese Eile, zumal über diese Punkte ja seit Jahren gestritten wird, und es nicht so ist, dass da jetzt Konsens gefunden wurde. Jahrelang wurde das zerredet und dann plötzlich so ein Schnellschuss out of the blue." (APA, 9.6.2015)