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Der Angeklagte angebliche Chef der sogenannten "Goldenberg"-Bande.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien – Nach zwei bereits abgeschlossenen Prozessen gegen Mitglieder beziehungsweise Kriminelle im Umfeld der sogenannten "Goldenberg"-Bande musste sich am Dienstag auch das mutmaßliche "Mastermind" am Wiener Landesgericht verantworten. Neben ihm saßen sieben weitere Beschuldigte auf der Anklagebank, wobei die Verfahren gegen drei zur Gänze geständige Männer ausgeschieden und abgeschlossen wurden.

Die Staatsanwaltschaft warf den jungen Männern im Alter von 17 bis 21 Jahren unter anderem Raubüberfälle, Erpressung und Drogen-Geschäfte vor. Als Chef der kriminellen Vereinigung soll sich der gebürtige Tschetschene Magamed M. (21) nur selten selbst an den Taten beteiligt haben. Deshalb ist Magamed M. (21) lediglich wegen Beihilfe zu zwei Überfällen, Körperverletzung, Erpressung und Drogenhandels angeklagt. Er soll allerdings die Aufträge zu den Straftaten vergeben und die Verteilung der Beute - insgesamt rund 24.000 Euro - übernommen haben.

Bis zu 150 Jugendliche und junge Erwachsene sollen dem Jugend-Verein angehört haben. Die "Goldenberg"-Vereinigung an und für sich sei nicht kriminell gewesen, schränkte nun der Staatsanwalt ein - nur eine Untergruppierung. 33 wurden jedoch zur Anzeige gebracht. Zwei separate Verfahren gegen Banden-Mitglieder haben bereits stattgefunden und sind mit erstinstanzlichen Schuldsprüchen zu Ende gegangen.

Einschlägige Vorstrafen

Die Angeklagten im gegenständlichen Verfahren vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Daniel Rechenmacher standen teilweise das erste Mal vor Gericht, die Mehrzahl weist allerdings einschlägige Vorstrafen auf, die noch zur Probe nachgesehen und damit nicht getilgt sind. Ihre Verantwortung war unterschiedlich. Teilweise wurden die Raubüberfälle zugegeben, jene, die nur Beiträge dazu geleistet haben, bestritten jedoch zumeist jede Tatbeteiligung oder Mithilfe.

Die rechte Hand des angeblichen "Goldenberg"-Bosses gab die beiden Überfälle auf Supermärkte zu, bei der angeklagten schweren Erpressung relativierte er jedoch seinen Tatbeitrag. Vor allem aber nahm er seinen besten Freund Magamed M. in Schutz: Dieser habe nichts von den Überfällen gewusst - und hätte ihm sicher auch davon abgeraten, wenn er ihn gefragt hätte, meinte der 20-Jährige. Bei dieser Aussage grinste der Hauptangeklagte, wurde am heutigen Tag aber noch nicht einvernommen.

Dem 20-Jährigen Tschetschenen wurde seine bisherige Unbescholtenheit und sein Geständnis mildernd angerechnet. "Obwohl Reue sieht anders aus - ich habe selten einen Angeklagten gesehen, der soviel gelacht hat wie Sie", sagte Rechnemacher. Das Urteil lautet vier Jahre unbedingt, gegen die er ebenso wie der Staatsanwalt berief. Es ist damit noch nicht rechtskräftig.

Überfall mit Gaspistole

Die gleiche Strafhöhe fasste ein bereits 21-Jähriger aus, der nur lose mit den "Goldenbergs" in Kontakt stand. Er hatte bei einem versuchten und einem vollendeten Supermarkt-Überfall mitgewirkt. Das Gericht blieb damit ein Jahr unter der Mindeststrafe - wegen seines reumütigen Geständnisses und seiner Unbescholtenheit. Er nahm das Urteil an, doch die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, weshalb auch dieses zunächst nicht rechtskräftig ist.

Anders ist dies mit den 18 Monaten für einen 19-Jährigen, der für einen Überfall seine Gaspistole zur Verfügung gestellt hatte und wusste, wofür diese eingesetzt wird. Der Mann konnte neben seinem Geständnis auf eine günstige Prognose seines Bewährungshelfers verweisen. Zudem fehlt ihm nach einem schweren Unfall die gesamte rechte Schädeldecke, die in den nächsten Tagen ersetzt werden soll. Eine einschlägige Bewährungsstrafe wurde nicht widerrufen, sondern die Probezeit verlängert.

Der Prozess gegen die restlichen fünf Angeklagten ist für vier Tage anberaumt. Er wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. (APA, 9.6.2015)