Wiener Neustadt/Baden – Am Landesgericht Wiener Neustadt hat am Montag ein Mordprozess gegen einen 30-jährigen Niederösterreicher begonnen. Der Mann soll in den frühen Morgenstunden des 15. November 2014 im Bezirk Baden bei einem Streit seine Freundin (31) erwürgt und auf die bereits tote Frau auch noch fünfmal eingestochen haben. Ein Urteil soll am Dienstag ergehen.

Der Angeklagte legte zu Prozessbeginn zwar ein Tatsachengeständnis ab, wies aber den Mordvorwurf von sich: "Nicht schuldig." Laut Staatsanwältin war die Beziehung zwischen Angeklagtem und Opfer "alles andere als konfliktfrei". Kokain, Alkohol und Sado-Maso-Sex sollen die Liaison dominiert haben.

Nach Streit gewürgt

Für die Staatsanwältin steht aber "ganz zweifelsfrei" fest, dass es sich bei der Tat um "vorsätzlichen Mord" handelt. Demnach soll der Angestellte die Freundin in deren Reihenhaus nach einer Streiterei "minutenlang heftig gewürgt" haben, sodass die Frau mehrere Kehlkopfbrüche erlitt. Nachdem der Mann sah, dass die Freundin tot war, holte er ein 19 Zentimeter langes Küchenmesser und stach mehrmals auf die Leblose ein.

Die Anklage baut auf den Aussagen des Angeklagten auf. Dieser hatte sich nur Stunden nach der Tat im Beisein seiner Mutter der Polizei gestellt. Die vor der Exekutive gemachten Aussagen revidierte der Angeklagte vor dem Geschworenengericht nicht. Doch will sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz den Tod der Frau als "Unfallgeschehen" bewertet sehen. Bei einer Rangelei des Paares habe die Frau zu schreien begonnen, der Angeklagte habe ihr den Mund zugehalten, irgendwie sei man zu Sturz gekommen und der Angeklagte dabei auf die 31-Jährige "draufgefallen". Die Messerstiche bezeichnete Blaschitz als "Overkill", begangen aus Wut.

Angeklagter saß mehrjährige Haftstrafe ab

Der Angeklagte hatte sein späteres Opfer nicht einmal ein Monat nach seiner bedingten Entlassung aus einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Raubes erst im Frühjahr 2014 kennengelernt. In den wenigen Monaten ihres Beisammenseins soll es immer wieder Trennungen und Versöhnungen gegeben haben.

Für Überraschung sorgte das Gutachten von Gerichtsmediziner Wolfgang Denk. Die Frau hat noch gelebt, als der Angeklagte auf sie eingestochen hat, war die Quintessenz seiner Expertise, die er in dem für zwei Tage angesetzten Verfahren am Montag erläuterte.

Frau stab an Messerstichen

Denk hatte bei der Obduktion an der Leiche massive Stauungsblutungen und Blaufärbungen des Gesichts festgestellt, die "zumindest eine mehrminütige, ununterbrochene, massive Halskompression" voraussetzen, wie er sagte. Die mehrfachen Kehlkopfbrüche ließen sich mit der Verteidigungslinie, dass dies im Zuge eines Sturzes beim Würgen hervorgerufen wurde, in Einklang bringen. Nur dies war nicht die kausale Todesursache. Die Frau war lediglich bewusstlos. Letztendlich starb sie an den Messerstichen, fünf in den Hals- und Brustbereich, und den dadurch ausgelösten Blutungen in die Brusthöhle. "Die Messerstiche weggedacht, wäre es bei einer Reanimation durchaus möglich gewesen, eine Herz-Kreislauffunktion vielleicht wieder herzustellen", antwortete der Gerichtsmediziner auf eine Frage von Verteidiger Blaschitz.

Tat im Drogenrausch

Der Angeklagte selber hatte zuvor angegeben, dass er "überprüft" habe, ob seine Freundin noch lebe. Sie habe keinen Puls und keine Atmung gehabt, da habe er "nervös, aggressiv und in Wut" zugestochen.

"Ich hab' sie abgöttisch geliebt. Ich wollte sie nicht töten. Nicht einmal verletzen", erklärte der 30-Jährige. Im Kokain- und Drogenrausch sei man an diesem 15. November wieder einmal wie oft schon zuvor aneinandergeraten. Nach 175 WhatsApp-Unterhaltungen habe er sich in den frühen Morgenstunden zu ihrem Haus begeben. Als sie im Streit zu schreien begann, "wollte ich, dass sie ruhig ist". Deshalb habe er sie gewürgt, lautete die Verantwortung des 30-Jährigen. (APA, 8.6.2015)