Job weg – nicht so schlimm. Denn endlich kann man dem ehemaligen Arbeitgeber richtig eins auswischen und Dampf ablassen: unfreundliche Vorgesetzte, schlechte Luft, zu kleine Monitore, ständige Überstunden, starre Dienstpläne und fades Essen in der Kantine. PS: Die Bezahlung war natürlich auch unterdurchschnittlich – null Sterne.

Die Palette ist unendlich in den Arbeitgeberbewertungsplattformen, die während der letzten Jahre gegründet wurden. Das bekannteste Netzwerk im deutschsprachigen Raum heißt Kununu, was auf Suaheli "unbeschriebenes Blatt" bedeutet. 2007 von Mark und Martin Poreda in Wien gegründet, wurde es vor zwei Jahren vom Karrierenetzwerk Xing gekauft. 24.461 Unternehmen findet man hier und 83.637 anonyme Bewertungen dazu – das sind die aktuellen Zahlen für Österreich.

Es werden mehr

In Deutschland startete dieses Jahr Glassdoor, ein US-amerikanisches Portal, welches nicht nur – wie auch Kununu – die besten Arbeitgeber kürt, sondern auch jedes Jahr Länderlisten der skurrilsten Bewerbungsfragen veröffentlicht und im Sinne der Einkommenstransparenz User auch um Veröffentlichung ihrer Gehälter bittet.

Kann ganz interessant sein: Auf Kununu Bewertungen checken.
Foto: kununu GmbH

Für Bewerber sind die Plattformen eine Möglichkeit, sich über die zukünftigen Arbeitgeber zu informieren, für die Unternehmen wiederum eine Chance, sich zu präsentieren und gute Kandidaten anzulocken.

Eine Win-win-Situation seien die Netzwerke für Bewerber und Unternehmen aber nicht, sagt Sabine Hoffmann, Geschäftsführerin der Marketingagentur Ambuzzador: "Die Anonymität der Nutzer disqualifiziert diese Services." Prinzipiell habe sie nichts gegen Bewertungen, sie sehe selbst öfter nach, wie ihre Agentur auf Kununu ankommt. "Da waren einige schlechte Bewertungen dabei, wahrscheinlich eine Exmitarbeiterkampagne." Man könne nie ausschließen, dass die Kritik nicht auch von einem Mitbewerber verfasst wurde, "ob die Leute wirklich bei Unternehmen XY gearbeitet haben, wird nicht überprüft", kritisiert Hoffmann. Dennoch: Die Bewertung zählt als ein Mosaikstein des Gesamtauftritts im Web.

Löschen lassen?

Können Unternehmen negative Bewertungen nicht einfach löschen lassen? Diese Frage wird von Kununu stets mit einem Nein beantwortet: "Wenn alle Unternehmen so fair und sauber agieren würden wie wir, wäre die Welt tatsächlich eine bessere – und das Kununu-Portal wäre prallgefüllt mit Bewertungen, worin die Mitarbeiter voll Stolz und Freude über ihre Arbeitgeber berichten", schrieb Martin Poreda 2012.

Die Kununu-Gründer Mark und Martin Poreda.
Foto: kununu GmbH

Kununu hat für die Inhalte drei Regeln erstellt: Personen zu bewerten ist nicht erlaubt, ebenso wenig wie rufschädigende, rassistische oder beleidigende Aussagen. Regel Nummer drei: keine firmeninternen Informationen veröffentlichen.

Hat ein Unternehmen Bedenken wegen einer Bewertung, werden Kommentare überprüft. Falls gesetzliche oder die eigenen Regeln nicht eingehalten werden, werden die User kontaktiert. Beschwerden seien an der Tagesordnung, auch Anwaltsschreiben kämen mehrfach pro Woche.

Dass man Bewertungen lösche, sei nur ein Gerücht, heißt es vonseiten des Unternehmens. Was vorkomme, sei, dass fragwürdige Postings so lange offline genommen werden, bis die Verfasser die Inhalte ändern, aber gelöscht werde nichts.

Kein Stern – aber keine Rufschädigung

Ob gelöscht oder nicht – verschwunden ist jedenfalls eine negative Bewertung, nachdem sich ein Unternehmen bei Kununu gemeldet hatte. Besagtes Unternehmen wurde von einer anonymen Person mit null von fünf Sternen bewertet, ohne zusätzlichen Kommentar. Der Medienanwalt des Unternehmens sah dies als einer Rufschädigung gleichgesetzt und wollte via Kununu mehr über die Validierung und die Identität der Person erfahren – vergeblich. Auf einmal sei aber die besagte Bewertung nicht mehr sichtbar gewesen, ohne zusätzlichen Kommentar von Kununu.

Was rufschädigend ist und was nicht, wird bei Kununu vom Content-and-Community-Team entschieden – eine Bewertung mit null Sternen zähle hier aber nicht dazu, heißt es auf Nachfrage bei Kununu. (Lara Hagen, 8.6.2015)