Handfunkgerät RT-9101A des Systems Conrad, das seit dem Vorjahr bei der Truppe ist

Foto: Bundesheer/Müller

Wien – Combat Net Radio, kurz Conrad, war eines der größeren Beschaffungsprojekte, die das Bundesheer im vergangenen Jahrzehnt realisieren konnte - und mehr als ein Jahrzehnt hat es auch gedauert, bis die neuen Funkgeräte endlich bei der Truppe eingeführt werden konnten.

Der Rechnungshof (RH) hat den Kauf nun durchleuchtet und kräftig dreingefunkt: Die vom deutschen Anbieter Telefunken gekauften Geräte seien teurer geworden als geplant, sie wurden verspätet geliefert, die versprochene österreichische Wertschöpfung sei nicht erreicht worden. Und überhaupt sei fraglich, ob man die letztlich 85,87 (statt geplanter 72) Millionen Euro teuren Systemkomponenten überhaupt alle braucht.

Alte Funkgeräte von Schleppern abgehört

Im Bundesheer weist man die Kritik zurück: Sicherlich hätte man das System gebraucht, das war schon in den späten 1990er Jahren klar. Damals war die österreichisch-ungarische Grenze ein Hotspot des Bundesheer-Einsatzes - die Soldaten sollten (lange vor dem ungarischen Schengen-Beitritt) verhindern, dass Flüchtlinge über die grüne Grenze geschleppt werden - wobei es unter anderem deshalb Pannen gab, weil die Schlepper den militärischen Funkverkehr abhören konnten.

Der wurde damals - und wurde bis ins vorige Jahr - mit Funkgeräten aus den 1970er Jahren abgewickelt.

Eurofighter waren zunächst wichtiger

Im Jahr 2000 wurde dann die Beschaffung eines abhörsicheren, automatisch verschlüsselnden Systems für den Truppenfunk geplant - und die Planung gleich wieder auf Eis gelegt, weil damals die Abfangjägerbeschaffung höhere Priorität hatte. Erst im Juni 2004 wurde auf Basis des (wenn auch überarbeiteten) alten Pflichtenheftes mit einer Interessentensuche begonnen - Bieter wurden eingeladen, teilweise ausgeschieden und dann doch wieder aufgenommen, bis endlich der Auftrag an Telefunken ergangen ist.

Der deutsche Lieferant sollte zumindest 55 Prozent Wertschöpfung in Österreich generieren - seit 2011 stand fest, dass das nicht erfüllt werden kann.

Fehlende Gesamtplanung

Dem Bundesheer werfen die RH-Prüfer vor, dass es keine Gesamtplanung (zu jener Zeit wurde gerade das verunglückte Konzept "Bundesheer 2010" entwickelt) und eine ungenügende Planung der finanziellen Folgen hatte. Das Verteidigungsministerium habe es auch "verabsäumt, sich von sämtlichen Bietern Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit sowie der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorlegen zu lassen und diese zu prüfen".

Und schließlich seien - ungeplant - noch Zusatzbeschaffungen getätigt worden. Vom Heer werden die Vorwürfe zurückgewiesen. Zwar habe es länger als ursprünglich vorgesehen gedauert, alle Funker am neuen Gerät auszubilden und die gesamte Infrastruktur zur Truppe zu bringen - dafür habe man aber nun genau das bekommen, was man brauche.

Kritik am Integrationsfonds

Im am Dienstag veröffentlichten Rechnungshofbericht üben die Prüfer auch Kritik am Integrationsfonds: Von diesem seien Liegenschaften ohne Zustimmung der zuständigen Fondsbehörde (im geprüften Zeitraum war das das Innenministerium) verkauft worden. Bei einer gemieteten Liegenschaft - dem "Haus der Bildung und beruflichen Integration" ("Habibi") - habe man eine zu große Fläche angemietet, die im aktuellen Betrieb nicht genutzt wird. Aus dem Mietvertrag kann der Fonds allerdings nicht aussteigen.

Kernvorwurf ist, dass der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) die 33 Eigentumswohnungen viel zu billig verkauft habe - der durchschnittliche Quadratmeterpreis betrug 822 Euro, rechnet der RH vor. Damit sei er "im Schnitt rund 233 Euro unter dem Durchschnittswert für gebrauchte Eigentumswohnungen mit einfachem Wohnwert" gelegen.

Und auch zum Medientransparenzgesetz gab es einen Bericht: Hier wirft der Rechnungshof der Bundesimmobiliengesellschaft Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht und das Kopfverbot in Anzeigen vor. (Conrad Seidl, 3.6.2015)