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Tu Gutes und sprich darüber: Wer künftig Spenden von der Steuer absetzen will, muss Namen und Geburtsdatum angeben.

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Wien – Seit der Präsentation der Steuerreform schießen in Österreich echte und vermeintliche Datenschützer aus dem Boden. Zuerst gab es heftige Kritik wegen der geplanten Abschaffung des Bankgeheimnisses. Am Dienstag sorgte eine andere Detailbestimmung der Reform für Wirbel.

Als eine der Neuerungen will das Finanzministerium ein System aufbauen um bestimmte, steuerlich absetzbare Beträge künftig automatisch erfassen zu können. Deshalb sollen ab 2017 Spenden an begünstigte Empfänger automatisch an die Finanz gemeldet werden. Begünstigt sind eine Reihe von NGOs (Caritas, Rotes Kreuz), aber auch Selbsthilfeorganisationen und Spitäler.

Beiträge an diese Einrichtungen sind steuerlich absetzbar – bis zu einer Höchstgrenze von zehn Prozent der Bemessungsgrundlage. Die automatische Meldung an die Finanz soll auch Beiträge an Kirchen und sonstige Religionsgemeinschaften umfassen.

Eine Pflicht zur Weitergabe der Daten besteht nicht. Aber nur an die Finanz gemeldete Spenden und Kirchenbeiträge werden künftig von der Steuer absetzbar. Bei der Finanz will man damit Verwaltungsabläufe vereinfachen – Spenden müssen künftig nicht mehr bei der Steuererklärung angegeben werden. Die Finanz wird Daten automatisch verarbeiten. Zugleich soll die Maßnahme helfen Betrugsfälle zu verhindern.

600.000 Spender

Doch beim Fundraising Verband Austria, einer Dachorganisation begünstigter Vereine, sieht man die Transparenz kritisch. Etwa 600.000 Menschen setzen derzeit jährlich von ihrer Lohnsteuer Spenden ab. Dass künftig die Finanz "per Knopfdruck" weiß, wer an wen Geld gezahlt hat, gehe zu weit, es werde der "gläserne Spender" geschaffen, sagt Verbandspräsident Günther Lutschinger. Aber ist es wirklich ein Problem, wenn die Finanz automatisch erfährt, dass ein Bürger an Amnesty oder Greenpeace spendet? Im Zuge einer Steuerprüfung müssen karitative Beiträge, die geltend gemacht worden sind, ja schon bisher per Beleg nachgewiesen werden. Und wer unbedingt anonym spenden will, kann das ja auch weiter tun.

Dennoch spricht Lutschinger von einer sensiblen Dateneinschau. Heikel sei dies bei Spenden an Selbsthilfegruppen oder Vereine, die sich speziell mit Erkrankungen beschäftigten (Krebs, Autismus, multiple Sklerose).

Privatsache

Lutschinger warnt auch davor, dass der Verwaltungsaufwand für NGOs steigen werde. Vereine müssen künftig von Spendern, die Beiträge absetzen wollen, Namen und Geburtsdatum einholen. Auf Basis dieser Daten müssen sie das bereichsspezifische Personenkennzeichen ermitteln. Dies ist eine Zahl, mit der die Verwaltung Bürger identifiziert. Sie wird auf Basis der Meldedaten erstellt.

Auch bei der Israelitischen Kultusgemeinde Wien ist man laut Generalsekretär Raimund Fastenbauer mit der neuen Regelung "nicht glücklich". Die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft ist für viele Menschen eine Privatsache, die das Finanzamt grundsätzlich nichts angeht, "und wir haben Verständnis für diese Sichtweise", sagt Fastenbauer. Bei der katholischen Kirche sieht man mit der Datenweitergabe dagegen kein Problem. (András Szigetvari, 3.6.2015)