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Dass es überhaupt eine "Teilpension" geben wird, findet das Finanzministerium nicht gut.

Foto: apa/Gindl

Wien - Die neue "Teilpension", die eigentlich nicht mehr als eine Ausweitung der Altersteilzeit ist, hat in der Begutachtung prominente Kritiker gefunden. Sowohl das Finanzministerium als auch der Rechnungshof meinen, dass ein höheres Antrittsalter teuer erkauft würde. ÖGB und einzelne Länder wiederum bedauern, dass Frauen von der "Teilpension" ausgeschlossen sind.

Die Vorlage von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) sieht nämlich als Anspruchsvoraussetzung die Korridorpension vor. Mit dieser kann man mit 62 in den Ruhestand treten, wenn man die nötigen Versicherungsjahre hat. Frauen bringt die Korridorpension nichts, weil sie noch das Antrittsalter 60 haben. Insofern können sie auch nicht in "Teilpension" gehen, weshalb Gewerkschaft, Wien und Vorarlberg anregen, nicht beim Korridor sondern beim gesetzlichen Pensionsalter anzusetzen. Dann könnten auch Frauen die "Teilpension" in Anspruch nehmen.

Pension ohne Abschläge

Grundsätzlich sieht diese neue Pensionsart vor, dass man die Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent reduzieren kann und dafür vom Arbeitsmarktservice 50 Prozent Lohnausgleich für die entfallenen Stunden erhält und später die Pension in voller Höhe ohne Abschläge. Denn die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin zu 100 Prozent auf Basis des vorhergehenden Lohnes entrichtet. Die Kosten dafür werden dem Arbeitgeber voll abgegolten.

Während das Sozialministerium dadurch insgesamt keine Mehrkosten erwartet, hat das Finanzressort da so seine Zweifel. Verwiesen wird auch entstehende höhere Pensionsbezüge, die zu einer höheren "Nettobelastung" führen könnten.

Finanzielle Aufwendungen

Noch deutlicher wird der Rechnungshof. Mit der Einführung der Teilpension könnte zwar ein Beitrag zur Erreichung des Ziels eines höheren Pensionsantrittsalters geleistet werden, dieses werde jedoch durch entsprechende finanzielle Aufwendungen (die Abgeltung des Mehraufwands für den Arbeitgeber) gleichsam "erkauft", heißt es in der Begutachtungsstellungnahme des RH. Daher könne nicht von einem Beitrag zum Ziel einer "nachhaltigen Sicherung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung" ausgegangen werden.

Dass es überhaupt eine "Teilpension" geben wird, findet das Finanzministerium nicht gut. Denn somit werde das ohnehin komplexe Pensionssystem um eine zusätzliche Facette erweitert.

Der Seniorenrat wiederum hätte gerne mehr Bezieher. Verwiesen wird darauf, dass laut Regierungsprogramm auch Hackler-Pensionisten sowie Bezieher einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer profitieren sollten. (APA, 29.5.2015)