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Die Gleichstellung von Ehe und Homo-Ehe wie in Irland wird es in Deutschland vorerst nicht geben.

Foto: APA/EPA/AIDAN CRAWLEY

Berlin – Die deutsche Regierung hat den Weg für zusätzliche Rechte schwuler und lesbischer Paare freigemacht. Das Kabinett billigte nach Angaben von Justizminister Heiko Maas am Mittwoch einen Gesetzesentwurf, der Erleichterungen für homosexuelle Paare vorsieht, die im Ausland eine Partnerschaft auf Lebenszeit eingehen wollen.

Dafür sollen die deutschen Behörden ebenso wie bei einer beabsichtigten Eheschließung künftig einen Bescheid ausstellen, dass es keine rechtlichen Hürden gegen die Partnerschaft gibt. Zudem wird in dem neuen Gesetz unter anderem geregelt, dass Asylwerber nicht mehr länger in einer Aufnahmeeinrichtung bleiben müssen, wenn sie durch eine Eingetragene Partnerschaft ein Aufenthaltsrecht erhalten. In diversen Gesetzespassagen soll neben dem Wort "Ehegatte" auch der Begriff "Lebenspartner" eingefügt werden.

Kritik von der Opposition

Die Opposition kritisierte die Einzelmaßnahmen als unzureichend. Notwendig sei eine Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare und insbesondere eine Gleichstellung beim Adoptionsrecht, wie es der Entwurf nicht vorsieht.

Auch Maas räumte in einer Erklärung ein: "Wir sind noch nicht am Ziel." Bestehende Diskriminierungen müssten beendet werden. Die vom Kabinett gebilligte Ausdehnung zahlreicher Vorschriften auf die Lebenspartnerschaft sei aber ein weiterer Schritt auf dem Weg zur umfassenden Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft. "Diese rechtliche Gleichstellung muss und wird weiter gehen", kündigte der SPD-Minister an. Die Sozialdemokraten (SPD) setzen sich wie die Opposition für eine komplette Gleichstellung ein, scheiterten damit aber bisher am Widerstand der Union (CDU/CSU).

Klares Ja in Irland

Die jüngste Volksabstimmung in Irland hatte die Diskussion über die Homo-Ehe wieder angefacht. In Deutschland besteht für schwule und lesbische Paare seit 2001 die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Die ist aber rechtlich nicht mit der Ehe gleichgesetzt. In Österreich gibt es seit Jänner 2010 die eingetragene Partnerschaft für Schwule und Lesben, aber keine Gleichstellung mit Heterosexuellen im Eherecht. (APA, 27.5.2015)