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Mit den Geldern, die der Steuerzahler in die Hypo pumpt, könnte man eine ansehnliche Stadt bauen. TU-Studenten fanden auch den passenden Namen dafür: Hypotopia.

Foto: Reuters/Bader

Wien - Probleme hat die Heta - und mit ihr Finanzminister Hans Jörg Schelling - wahrlich genug am Hals. Der bisher mit 5,7 Milliarden Euro bezifferte Wertberichtigungsbedarf könnte angesichts neuer Probleme beim Verkauf der Südosteuropatöchter, bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der BayernLB und den Bilanzlöchern in Italien anwachsen. Auch die geplante Beteiligung der Gläubiger an den Verlusten wird den Bund nicht schadlos halten.

Denn in der Zwischenzeit ist ziemlich sicher, dass eine staatliche Garantie über eine Milliarde Euro auch schlagend wird. Sie wurde 2012 für die Begebung einer Nachranganleihe zur Verfügung gestellt. Derartige Finanzinstrumente haben es an sich, dass sie im Insolvenzfall schlechtergestellt sind als "normale" Anleihen, die im Fachjargon Senior Bonds genannt werden.

Geld fließt früher

Interne Berechnungen haben ergeben, dass die nachrangigen Anleihen zu 100 Prozent geschnitten werden. Somit wird der Bund - so sind mit der Angelegenheit vertraute Personen überzeugt - zur Gänze für den Ausfall einspringen müssen. Mit einem endgültigen Ergebnis wird erst am Ende der bis Mai 2016 laufenden Zahlungssperre der Heta gerechnet. Für Gläubiger mit Garantie hat das nicht nur den Vorteil, dass sie überhaupt zu ihrem Geld bekommen, sie erhalten es auch deutlich früher: Die Anleihe hat nämlich eine Laufzeit bis 2022.

Schelling hat noch für das laufende Jahr Vorkehrungen getroffen: Im Finanzrahmen wurden die Bankenhilfen 2015 gegenüber dem Budgetvoranschlag von 431 Mio. Euro auf 1,7 Mrd. Euro erhöht. Davon wird eine Milliarde besagter Nachranganleihe-Garantie gewidmet. In den Jahren 2016 und 2017 sollen dann jeweils 200 Mio. Euro die Heta-Kreditmülldeponie stützen.

Zehn Milliarden vom Steuerzahler

Gemeinsam mit den bereits geflossenen Hilfen käme man so auf einen gesamten Hypo-Obolus des Steuerzahlers von an die zehn Mrd. Euro. Finanzmarktaufsicht und Ministerium wollen zum Schnitt bei der Nachranganleihe keine Details preisgeben, alles hänge von den laufenden Berechnungen über die Werthaltigkeit der Assets ab. Erst dann wird die FMA per Bescheid bekanntgeben, wie hoch die Ausfälle bei einzelnen Schuldverschreibungen sind.

Verfassungsrichter wieder am Zug

Dabei kommt auch der Verfassungsgerichtshof ins Spiel, der sich mit dem gesetzlichen Schuldenschnitt aus dem Vorjahr befassen wird. Zahlreiche Gläubiger, darunter auch die BayernLB, hatten sich mit Individualbeschwerden an das Höchstgericht gewandt, waren aber abgeblitzt und an die Zivilgerichte verwiesen worden. Jetzt sind sie über diesen Umweg schon wieder beim VfGH angelangt. "Wir bekommen laufend Anträge", bestätigt Christian Neuwirth, Sprecher des Höchstgerichts. Vor allem das Landesgericht Klagenfurt und das Wiener Handelsgericht hätten die verfassungsrelevanten Fragen weitergereicht. Der VfGH werde sich in seiner Juni-Session mit dem Thema befassen, heißt es. Wann darüber entschieden wird, ließ Neuwirth aber offen.

Parallel trudeln die Einsprüche - korrekt: Vorstellungen - bei der FMA gegen das Moratorium ein. (Andreas Schnauder, 23.5.2015)