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Das neue Tarifgesetz könnte für die Gewerkschaft Deutscher Lokführer zum Problem werden.

Foto: Reuters/Fabian Bimmer

Berlin - Der Deutsche Bundestag hat am Freitag das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit beschlossen. Für das Gesetz votierten in namentlicher Abstimmung 448 Abgeordnete, 126 stimmten dagegen. 16 Parlamentarier enthielten sich. Das Gesetz enthält Regelungen für Konflikte konkurrierender Gewerkschaften, die innerhalb eines Betriebes einen Tarifvertrag für ein- und dieselbe Berufsgruppe durchsetzen wollen.

Können sie sich nicht einigen, kommt der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern zum Zuge. Die deutsche Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte vor der Abstimmung erneut den Vorwurf der Opposition zurückgewiesen, das Gesetz schränke das sogenannte Koalitionsrecht und das Streikrecht kleinerer Gewerkschaften ein. Vielmehr stärke es die Grundlagen der gewerkschaftlichen Interessenvertretung, sagte sie. Das Tarifeinheitsgesetz soll im Sommer in Kraft treten, mehrere Berufsgewerkschaften haben allerdings schon Verfassungsklage angekündigt.

Kleine Gewerkschaften wollen Regelung verhindern

Die Pilotenvereinigung Cockpit (VC) und der Deutsche Beamtenbund (dbb) wollen das Inkrafttreten der Regelungen verhindern. Cockpit werde beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Gesetz einlegen und mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung versuchen, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern.

Auch der Bundesvorsitzende des Beamtenbundes, Klaus Dauderstädt, kündigte "umgehend Verfassungsklage in Karlsruhe" an. "Ein schwarzer Tag für die Grundrechte. Wenn die Abgeordnetenmehrheit die Koalitionsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr verteidigt, müssen die Richter des Bundesverfassungsgerichts diese Rolle übernehmen", erklärte Dauderstädt in Berlin. Die beschlossene Reglung verstoße gegen das Grundgesetz, bedrohe die Existenz der Berufsgewerkschaften und stelle außerdem die Arbeitsgerichte wegen zahlreicher ungeklärter Fragen "vor unlösbare Aufgaben".

Er fordere Bundespräsident Joachim Gauck deshalb nochmals auf, vor der Unterzeichnung des Gesetzes sorgfältig die von Verfassungsrechtlern und Gewerkschaften geäußerten Bedenken zu prüfen, erklärte Dauderstädt. (APA, 22.5.2015)