Wien – Die Verträge mit Studentenheimen strotzen laut Arbeiterkammer (AK) vor gesetzwidrigen Bestimmungen. Die AK hat Musterverträge von zehn Wiener Studentenheimträgern sowie die Heimstatuten überprüft und dabei 407 gesetzwidrige Klauseln gefunden, wie es am Donnerstag in einer Aussendung heißt. Die AK verlangt von den Heimträgern Änderungen der Klauseln und eine Verbesserung des Studentenheimgesetzes.

Die Klauseln würden oft gegen mehrere Bestimmungen verstoßen. In Summe seien daher in den zehn überprüften Musterverträgen 605 Verfehlungen gegen gesetzliche Bestimmungen festgestellt worden. "Junge Menschen brauchen Rechtssicherheit. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass der Vertrag passt, den sie unterschreiben", erklärte AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka.

"Gröblich zu Lasten eines Vertragspartners"

Nach Ansicht der AK gehen etwa 182 Vertragsklauseln "gröblich zu Lasten eines Vertragspartners und sind somit laut Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch unwirksam". So könne den Heimbewohnern während der Laufzeit des Vertrags jederzeit ein anderes Zimmer zugewiesen werden. Es gebe auch Heimträger, die Benützungsverträge auf zwölf Monate abschließen, sich dann aber vertraglich das Recht einräumen wollen, die Benützung auf neun Monate einzuschränken.

180 Mal orteten die AK-Experten Verstöße gegen das Transparenzgebot des Konsumentenschutzgesetzes. Vertragsbestimmungen seien unklar oder unverständlich formuliert, in mehreren Fällen würden Heimbewohner sogar wegen der Höhe des monatlichen Benützungsentgeltes im Dunkeln tappen. In den Verträgen würden oft auch Rechte zur Mietzinsminderung ausgeschlossen, etwa wenn ein Heimzimmer Mängel aufweist. Das verstoße gegen das Mietzinsminderungsrecht des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Aus diesem Grund fordert die AK von Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) eine Änderung des Studentenheimgesetzes, damit Verträge verständlicher und klarer formuliert werden. Wer einen Vertrag mit gesetzwidrigen Klauseln unterschrieben, muss sich nicht an die betroffenen Vereinbarungen halten, betont man seitens der AK. Im Streitfall empfehlen die Experten, sich rechtlich vertreten zu lassen.