Wien - Die Steuerreformpläne beinhalten einen neuen Versuch, das Karten-Glücksspiel Poker in das Regime des Glückspielgesetzes (GSpG) einzuspielen. Dahingehende Versuche waren gescheitert. Künftig soll es durch die geplante Änderung tatsächlich weniger Möglichkeiten geben, dem Karten-Glücksspiel zu frönen.

Angesichts des Suchtpotenzials des Kartenspiels habe der Verfassungsgerichtshof keine Bedenken, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf. Der VfGH hatte 2013 aber auch den Weiterbetrieb sogenannter Pokerhallen, in denen teils um beträchtliche Beträge gespielt wird, erlaubt.

Stärkung des Spielerschutzes

Jedenfalls soll nun der Spielerschutz gestärkt werden. Das Pokerangebot soll dafür auf das vorhandene Angebot in konzessionierten Spielbanken, elektronische Lotterien beschränkt werden. Der vom Glücksspielmonopol ausgenommene Wirtshauspoker darf weiter gespielt werden.

Ab der Kundmachung der VfGH-Entscheidung von Juli 2013 war Pokern offiziell kein Glücksspiel mehr. Poker wurde erst mit der Novellierung des Glücksspielgesetzes (GSpG) 2010 zum Glücksspiel erklärt, davor war der Betrieb der Kartencasinos ein freies Gewerbe. Seit Jahresbeginn 2013 waren die Pokersalons vorübergehend überhaupt illegal, da Ende 2012 die Übergangsfristen ausgelaufen waren. (APA, 20.5.2015)